jspranz 0 Geschrieben 16. April 2016 Geschrieben 16. April 2016 Liebe Forenteilnehmer, ich habe vor ein paar Jahren gebaut. Nun baut mein Nachbar - nun haben "wir" zwei Probleme: - Der Bauträger bzw. Kellerbauer hat für die Garage 3 Streifenfundamente quer zur Garage gesetzt. Leider sind die jetzt ein "bisschen" auf dem Nachbargründstück. Da er jetzt an dieser Stelle eine Garage ein wenig tiefer gesetzt bauen möchte, stört ihn dies, d.h. diese müssen weg. Ich denke, dass er hier im Recht ist, dass ich das was auf sein Grundstück rüberreicht wegmachen (lassen) muss? Was meint Ihr? Wen ich das jemanden machen lassen muss - an wen muss ich mich da wenden (Landschaftsgärtner?) und was dürfte das kosten? Als ich meine Garageneinfahrt gemacht habe, habe ich mich an die damals aktuelle Oberflächenebene (da war eine Hecke) gehalten. Deshalb sind als Abschluss die Rabattensteine dementsprechend gesetzt. Da der Nachbar nun seine Garage tiefer setzt wird auch seine direkt angrenzene Garageneinfahrt tiefer liegen. Jezt ist die Frage ob meine Rabattensteine "halten". Wie ist nun dir rechtliche Lage, ist das nun mein Problem, dass ich es nicht genügend "abgesichert" habe - oder muss er dafür sorgen, dass meine Rabattensteine halten? Ein Problem ist auch, dass seiner Meinung nach meine Rabattensteine ganz leicht (5 cm) auf seinem Grundstück wären. Was wäre hier eine gute Lösung? Wenn er seinen "Garageneinfahrtplasterer" holt, dann könnte man sich ja auch einigen, dass er was zur "Befestigung" hinmacht und man sich die Kosten teilt.... Ich bin gespannt auf Eure Antworten zu beiden Themen: - Entfernung des Streifenfundamentes - Rabattensteine"befestigung" ... Vielen Dank Gruss Jürgen Zitieren
Funke 191 Geschrieben 16. April 2016 Geschrieben 16. April 2016 (bearbeitet) Die beste Empfehlung, da ihr bestimmt die nächsten Jahre nebeneinander wohnt. Bei einer Flasche Bier alles gut bereden und auch etwas zurückstecken dabei mal Nachbarschaftshilfe anbieten .... ...Wie ist nun dir rechtliche Lage.... wenn es dann so ausartet alles nach Gesetz dann viel Spaß nach 5 Jahren das erste Magengeschwür bearbeitet 16. April 2016 von Funke Zitieren
ViperGF33 0 Geschrieben 29. April 2016 Geschrieben 29. April 2016 Grundsätzlich schließe ich mich im Groben meinen Vorredner an. Spreche mit dem Nachbarn. Im Grunde hast du Dir schon deine antworten selbst gegeben. Das Streifenfundament muss definitiv zurückgebaut werden, zumindest soweit das es dein Grundstück nicht verlässt. Da ich nicht weiß um welchen Überstand wir da reden und keinerlei Kenntnisse die Beschaffenheit der Fundamente habe (Bewehrung), ist es mehr als schwer da mal grob Kosten zu schätzen. Es kann von hunderte bis tausende gehen, je nach dem. Zu der Befestigung bist auch Du für verantwortlich, da es Deine Befestigung ist und nicht die vom Nachbarn. Wenn Dein Nachbar nett ist und mit sich reden lässt gibt er dir genug Zeit um Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Alles andere wird schwierig, da alles was auf seinem Grundstück wäre, er auch die Baulast übernehmen müsste. Ich weiß nicht wie du reagieren würdest wenn du der neue Nachbar wärst und du müsstest deine Pläne Anpassen weil dein Nachbar sich nicht an Maße halten würde und wenn´s nur 5 cm sind. Zitieren
s 651 19 Geschrieben 29. April 2016 Geschrieben 29. April 2016 Wenn der Nachbar seine Einfahrt tiefer baut , muss er ja eine Stützwand oder so was bauen sonst liegt ja ständig Dreck auf seiner Einfahrt und deine Rabatte bricht ab . Also müsst ihr euch mal über seinen Plan unterhalten . Da ist beiden geholfen. 1 Zitieren
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