mada 92 Geschrieben 30. Januar 2016 Geschrieben 30. Januar 2016 Hallo, wenn du Rampen eh kaufen willst, die du in den Anhänger rein schiebst, hast du das Mehrgewicht auch immer mit an Bord, da kannst du die paar KG für die Batterie auch in Kauf nehmen, das ist dann wirklich nicht mehr so viel Unterschied von der Nutzlast her. Und du kannst es echt glauben, den Mehrpreis für die elektrische Pumpe solltest du wirklich auf dich nehmen, sie rechnet sich von Anfang an. Zitieren
Blizz 7 Geschrieben 30. Januar 2016 Geschrieben 30. Januar 2016 Wenn dein Zugfahrzeug 2t hat solltest du den Hänger auch auf 2t ablasten lassen, sonst kriegst n Problem in ner Verkehrskontrolle, dann darfst den Hänger nämlich stehen lassen und mit einem geeigneten Zugfahrzeug zurückkommen. Dazu Bußgeld etc ... Wie wahrscheinlich ist eine Kontrolle, aber 100 mal gehts gut und dann das eine mal oder das letzte mal, dann stehste da vor den Herren in grün bzw. jetzt blau Zitieren
Klatze 6 Geschrieben 30. Januar 2016 Geschrieben 30. Januar 2016 vor 10 Minuten, Blizz said: Wenn dein Zugfahrzeug 2t hat solltest du den Hänger auch auf 2t ablasten lassen, sonst kriegst n Problem in ner Verkehrskontrolle, dann darfst den Hänger nämlich stehen lassen und mit einem geeigneten Zugfahrzeug zurückkommen. Dazu Bußgeld etc ... Wie wahrscheinlich ist eine Kontrolle, aber 100 mal gehts gut und dann das eine mal oder das letzte mal, dann stehste da vor den Herren in grün bzw. jetzt blau Sorry, aber das ist Käse! Bei der Anhängelast interessiert nur das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers - die zulässige Gesamtmasse ist nur bei der Führerscheinklasse relevant. Klatze Zitieren
Ulrichkling 0 Geschrieben 31. Januar 2016 Autor Geschrieben 31. Januar 2016 Hallo, bezüglich des Gewichtsthemas ist auch mein Stand, dass das zGG beim Führerschein relevant Ist. Bei der Anhängelast aber das tatsächliche Gewicht. Wäre sonst auch für all die Vermieter etc. ein mords durcheinander. Mit der Pumpe werde ich mir noch einmal anschauen. Grüsse Uli Zitieren
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