Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 13. März 2016 Geschrieben 13. März 2016 Ersthelfer Die gesetzlichen Grundlagen für die Erste Hilfe und den Einsatz von Ersthelfern/innen finden sich in § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Der Arbeitgeber (Unternehmer) ist für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich und hat die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören insbesondere auch die Benennung einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfern/innen, die Sicherstellung einer entsprechenden Ausbildung und die Bereitstellung einer geeigneten Erste Hilfe Ausrüstung. Die Verpflichtung der Beschäftigten, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen, ergibt sich aus den Unterstützungspflichten nach §16 ArbSchG und § 21 (3) SGB VII. Persönliche Gründe, die von Seiten der Beschäftigten gegen die Ausbildung und den Einsatz als Ersthelfer/innen geltend gemacht werden können, sind fehlende körperliche, geistige oder psychische Eignung. Die Ausbildung zum/zur Ersthelfer/in ist aber auch für den Privatbereich als nutzbringend anzusehen, da ein Unfall im Straßenverkehr oder im häuslichen Umfeld jederzeit passieren kann. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist und fortgebildet wird. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26 Abs.2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"): Von 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 % der Anzahl der anwesenden Beschäftigten, in sonstigen Betrieben: mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten. Gruss Rudi Zitieren
Gast Geschrieben 14. März 2016 Geschrieben 14. März 2016 Bei uns in Slowenien Pflicht eine 40 Stunden lange Erste Hilfen Kurs für jeder PKW Fahrer, und eine PKW Führerschen hat heute fast jede volljährige Person, dass bedeutet das in notfall fast jede Person eine grundsätzliche kenntnise hat für die Erste Hilfe. Zitieren
Atlasmalte 10.026 Geschrieben 14. März 2016 Geschrieben 14. März 2016 @ Jurij In Deutschland ist der PKW Führerschein mit dem Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort, ( eine Art verkürtzter Erste Hilfe Kurs), verbunden. Der Erste Hilfe Kurs für Betriebe oder ähnliches ist hierzulander Wesentlich ausführlicher und daert meist 2 Tage. Zitieren
Deere 153 Geschrieben 14. März 2016 Geschrieben 14. März 2016 Ich habe den Erste-Hile Kurs vor 2 Wochen gemacht. Er ist für Betriebe und auch für den Führerschein Gültig und hat einen ganzen Samstag gedauert, von 8:30 Uhr - 16:30 Uhr. Zitieren
Kevin Müller 59 Geschrieben 14. März 2016 Autor Geschrieben 14. März 2016 Die 1 Mann Baustelle ist dan nicht mehr zulässig ? Wer Hilft dem wen er Hilfe braucht und mitten in der Pampa ist ? Was ist mit Maschinisten die alleine auf der Baustelle sind ? 1 Zitieren
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