cbr_driver 20 Geschrieben 19. Dezember 2015 Geschrieben 19. Dezember 2015 Er kann und er darf. Liegt in seinem Weisungsrecht! Und in arbeitsrechtlichen Fragen kann (?muss?) der Betriebsrat angehört werden kann aber keinerlei Veto einlegen.Die Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber dadurch nicht ablegen in dem ersagt es waren doch alle Ersthelfer deshalb hafte ich nicht im Schadensfall: SO ist es nicht.Und dass er sag: "alle als Ersthelfer"; hat vielleicht auch einen Unternehmerischen Gedanken:Stellt euch mal vor es ist nur (wie vom Gesetzgeber gefordert) ein Teil Ersthelfer, so muss er auch bei der Personalplanung darauf achten welchen Mitarbeiter muss ich auf welcher Baustelle einsetzen, damit ich den prozentualen Anteil erreiche?!Wenn er alle schult ist es egal wie er die Einteilung macht.Also nicht immer denken "der will mir was Böses"Versetzt euch mal in die Lage eures bösen Chefs!! Zitieren
Funke 191 Geschrieben 19. Dezember 2015 Geschrieben 19. Dezember 2015 (bearbeitet) http://www.kroschke-blog.eu/arbeitsschutzg...lfer-im-betriebhttp://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/302.pdfhttp://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitss..._HI2814339.htmlhttp://www.erste-hilfe-gifhorn.de/betriebe/http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/10.html.............................................................Hilft das jetzt richtig ?????? ..................................................PS ich hatte dieses Jahr 2mal Baustellenkontrolle mit der Nachfrage wer ist Ersthelfer und Gestern die allgemeine Arbeitsschutz-Belehrung in der Firma u.a. auch Ersthelferproblematik bearbeitet 19. Dezember 2015 von Funke Zitieren
Kevin Müller 59 Geschrieben 19. Dezember 2015 Autor Geschrieben 19. Dezember 2015 @ FunkeHilft ungemein Zitieren
Chriskal 22 Geschrieben 20. Dezember 2015 Geschrieben 20. Dezember 2015 Bei uns sind auch ALLE Ersthelfer.Das kostet zwar ein bisschen, aber mein Boss sagt, wenn jemand bei der Arbeit schwer verletzt wird oder stirbt, dann ist es sowieso schon eine Tragödie, da ist das letzte was man braucht noch ein Rechtsstreit.Klar ist er sich auch bewusst, dass man von diesem kurzen Kurs nicht automatisch bemächtigt ist Leben zu retten, je nach Art des Unfalles, Nervosität der Beteiligten, und dass auch nicht jeder Mitarbeiter zum Ersthelfer geboren ist. etc.. Doch er nimmt damit halt den "Strafdruck" von Polieren, Bauleitern, Personaldisponent etc. denn es ist in der Praxis nicht möglich sicher zu stellen, dass immer ein Ersthelfer da ist, wenn nur eine Hand voll Leute Ersthelfer sind. Fängt ja schon ganz am Anfang an. Vermesser und Baggerfahrer. Oder Hilfsarbeiter und Elektriker, Maschinist und Mechaniker.. etc. Es ist nicht immer und überall ständig ein ganzer Bautrupp vor Ort. Von Subunternehmern etc. ganz zu schweigen, das müsste man ja vermutlich auch alles Prüfen wer da Ersthelfer ist. Somit wäre das alleine eine Verwaltungsstelle die sich darum kümmert.Wie gesagt man wird trotz größter Vorsicht und technischer Hilfsmittel, besten Schutzausrüstungen nie ganz verhindern können, dass furchtbare Unfälle passieren, doch dann sollte zumindest dafür gesorgt sein, dass nicht noch irgendeine praktich unbeteiligte Person vom Strafrecht der Existenz beraubt wird, und die Tragödie noch weitere Kreise zieht. Schöne GrüßeChrisi Zitieren
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