aesthetic 0 Geschrieben 8. September 2015 Geschrieben 8. September 2015 Hallo liebe Forenmitglieder,ich bin kurz davor bei einem Tiefbauunternehmen anzuheuern. Mir wurde vom Chef eine Probezeit von 6 Monaten genannt, die sich angeblich am Tarifvertrag orientiert. Der genaue Wortlaut war "...die tarifliche Probezeit von sechs Monaten...". Ich habe aber im allgemein gültigen Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes überhaupt kein hinweis auf Probezeit gefunden. Laut BGB gibt es eine maximale Probezeit von 6 Monaten. Will der mich einfach übers Ohr hauen? Würde ihn gern auf drei Monate drücken.Über eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar. Zitieren
RH6Fahrer 1.111 Geschrieben 8. September 2015 Geschrieben 8. September 2015 Die 6 Monate Probezeit sind im Moment "Stand der Technik ". Bei uns wird keiner darunter eingestellt. Wenn du deine Arbeit richtig machst und du nichts zu verbergen hast, ist es doch egal, ob 3 oder 6 Monate. Es gibt halt viele, die hängen sich 3 Monate rein und danach kann man ja stark nachlassen Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 9. September 2015 Geschrieben 9. September 2015 Hallo,der Tarifvertrag für die Angestellten im Baugewerbe ist nicht allgemeinverbindlich.Nur der BRTV für die gewerblichen Mitarbeiter.Es kommt als darauf an was Du mit dem AG vereinbarst. Das möglichst schriftlich.Da kann man alles reinschreiben was nicht gegen gesetzliche Regeln verstößt.Beispiel:Probezeit/KündigungEs wird eine Probezeit von ... (bis zu 6 Monaten) vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden.Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden. ProbezeitOder§ 2 Probezeit Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zitieren
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