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Geschrieben
So wie ich gehört habe , werden einige oder auch alle versteigert ! Ist ein rießiger Sumpf mit undurchsichtigem Geschäftsgebaren . Wir ehemaligen Mitarbeiter sind nur verarscht worden . Schlimm , werden 450 Mitarbeiter und ihre familien in den Ruin getrieben . ich selber hab im Mai 600 E bekommen und das war es . Mußten Urlaub stornieren und so weiter . Meine Frau und Kinder waren begeistert !!!

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Geschrieben (bearbeitet)
@Liebherr-Buggy ...die Hersteller, die Leasing-Gesellschaft oder Bank, also der dem die Maschinen gehören holen die jeweilige Maschine einfach ab - gehört ihnen ja, Fertig, Aus, Schluß.

Und ausstehende Mieten, Leasingraten, offene Rechnungen, etc. werden beim Insolvenzverwalter als Forderung angemeldet...
Das ist das Kapitel mit der langen Liste, wo sich alle Gläubiger in der langen Schlange anstellen und hoffen am Ende wenigstens noch ein paar Kröten zu bekommen, sobald der Insolvenzverwalter alles noch vorhandene "Betam-Eigentum" verwertet hat, danach Kassensturz gemacht hat und ausgerechnet hat, wieviel Prozent einer jeden Forderung bezahlt werden können... bis gar nix mehr da ist.

Das Ganze natürlich abzüglich von dem, was der Insolvenzverwalter / die ganze "Abwicklungsbürokratie" kassiert... der bedient sich nämlich als erster aus der Kasse mit dem erlösten / noch vorhandenen Betrag. Ist von Anfang an nicht einmal mehr genug da um den Insolvenzverwalter zu bezahlen, dann heißt das so schön "das Insolvenzverfahren wird mangels Masse gar nicht eröffnet".

Heißt also ganz einfach die Eigentümer der Maschinen, welche sie an Betam vermietet / verleast haben werden wie alle anderen auch mindestens einen Großteil ihrer Forderungen verlieren... da gibt dann verschiendene Varianten, wie das weiter geht.
Hat der Vermieter / Lieferant / allgemein Gläubiger z.B. eine Forderungsausfallversicherung... -übrigends eine ganz praktische Sache, auch gegenüber zahlungsunwilligen Bauherrn- meldet man die ausgefallene Forderung / den Schaden dort und bekommt den Schaden von der Versicherung ersetzt.
Eine weitere Variante ist, dass der Gläubiger selbst so leistungsstark ist, dass er den Schaden / die ausgefallene Forderung selbst trägt.
Und die finale Variante ist, dass der Gläubiger selbst durch die ausgefallene Forderung ins Straucheln kommt und selbst in naher Zukunft einen Insolvenzverwalter benötigt... so siehts aus. bearbeitet von Aka
Geschrieben


Hat der Vermieter / Lieferant / allgemein Gläubiger z.B. eine Forderungsausfallversicherung... -übrigends eine ganz praktische Sache, auch gegenüber zahlungsunwilligen Bauherrn- meldet man die ausgefallene Forderung / den Schaden dort und bekommt den Schaden von der Versicherung ersetzt.


Wildromantische Vorstellung, wenn wir alle eine Forderungsausfallversicherung hätten dann könnte ja fast keiner mehr pleite gehen.

Ist aber leider nicht so.

Erstmal kostet so eine Versicherung viel Geld.

Zweitens versichert die auch nur die Forderungen in der Höhe in der Auskunfteien wie z.B. Creditreform die Bonität des Kunden einschätzen.

Zu einer schon teuren Versicherung kommen also auch noch teure Bonitätsauskünfte.

Drittens siehst Du von der keinen Pfennig wenn der Kunde mit fingierten Mängelrügen oder nicht erfolgten Abnahmen die Zahlung herauszögert.

Und wenn Du dann geschafft hast Deine Aufmaße abgezeichnet zu bekommen, alle Mängelrügen abzuschmettern und Deine Leistung in Rechnung zu stellen. Dann kannst Du nicht einfach mit der dritten Mahnung zur Versicherung laufen und mit den Worten "Die Sau zahlt nicht" Deine Rechnung ausbezahlt bekommen. Da mußt Du schon einen erfolglosen Inkassoversuch nachweisen oder eben das der Kunde Insolvenz angemeldet hat.

Ist also auch ein langer Weg auf dem einige Stolpersteine liegen.
Geschrieben

...
Erstmal kostet so eine Versicherung viel Geld.
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Ist umsatzabhängig... und zumindest scheints bezahlbar zu sein, da wir so etwas haben.


...
Zweitens versichert die auch nur die Forderungen in der Höhe in der Auskunfteien wie z.B. Creditreform die Bonität des Kunden einschätzen.

Zu einer schon teuren Versicherung kommen also auch noch teure Bonitätsauskünfte.
...

Richtig, vor Auftragsbeginn wird der Kunde bei der Versicherung per Formular "angefragt" und man bekommt ein Schreiben bis zu welcher Höhe die Versicherung ggf. die Haftung übernimmt.
Diese Bonitätsauskunft kostet -ich kanns nicht genau sagen, gibt glaub ich auch nen Unterschied zwsichen privaten und gewerblichen Kunden- zwischen 10,- und 20,- EUR.

Die Höhe ist in der Regel kein Problem, muß man halt die Abschläge so wählen, dass die Außenstände nie über der versicherten Summe liegen. Notfalls gibts eben die Abschlagsrechnungen eben in kürzeren Abständen... oder man sorgt dafür, dass bis zur nächsten AZ maximal dieser Betrag aufläuft - ist von Baustelle zu Baustelle und Bauherr zu Bauherr verschieden, wie wir das regeln.
Wir hatten schon Kunden, die das Material selbst gekauft haben und äußerst viele (kleine) Abschläge bezahlt haben.

Wobei das bei uns bestimmt etwas einfacher ist, da wir im Hochbau unterwegs sind -mir ist klar, dass der Tiefbau noch ein ganz anderes Kapitel ist, was Gewinnspannen, Konkurrenzdruck usw. angeht.
Außerdem machen wir nicht gerade Großbauten... soll heißen wir befinden uns in der Regel wenigstens noch halbwegs auf Augenhöhe mit dem Kunden.


...
Drittens siehst Du von der keinen Pfennig wenn der Kunde mit fingierten Mängelrügen oder nicht erfolgten Abnahmen die Zahlung herauszögert.

Und wenn Du dann geschafft hast Deine Aufmaße abgezeichnet zu bekommen, alle Mängelrügen abzuschmettern und Deine Leistung in Rechnung zu stellen. Dann kannst Du nicht einfach mit der dritten Mahnung zur Versicherung laufen und mit den Worten "Die Sau zahlt nicht" Deine Rechnung ausbezahlt bekommen. Da mußt Du schon einen erfolglosen Inkassoversuch nachweisen oder ...

Stolpersteine gibts, man muß eben wissen wie man das Instrument einsetzt.
Wobei unsere Vertragsgestaltung in der Regel so aussieht, dass da nicht mehr viel aufgemessen wird... Aufmaß gibts eigentlich nur wenn ein Architekt mit einer Ausschreibung beteiligt ist bzw. bei öffentlichen Bauherrn, die von den Ausfallversicherungen sowieso von vorneherein ausgeschlossen sind.

Weiß ned genau, was Du unter Inkassoversuch verstehst. Aber bei uns ist das so, dass nach der 2. oder 3. Mahnung eine Schadensmeldung mit Kopien der nicht bezahlten Rechnungen, Mahnungen und wenn vorhanden sonstige Vertragsunterlagen an die Versicherung gehen. Die ausstehende Forderung wird an die Versicherung abgetreten und deren Rechtsabteilung ggf. mit entsprechenden Gutachtern übernimmt die Sache.
Gerade für kleinere Firmen, die keine eigene Rechtsabteilung im Rücken haben ist das bestimmt nicht schlecht, wenn der Kunde spätestens auf der letzten Mahnung erfährt, dass er es demnächst mit der Rechts-/Inkassoabteilung einer Versicherung zu tun haben wird - da überlegt sich bestimmt der ein oder andere Häuslebauer, wie er auf so eine Mahnung reagiert.



...oder eben das der Kunde Insolvenz angemeldet hat.
...

Jepp, das ist der beste Fall... da gehts am schnellsten. Aktenzeichen bzw. Ausdruck von Insolvenzbekanntmachungen zur Schadensmeldung dazugepackt und die Geschichte ist innerhalb von ein paar Wochen gegessen. Hatten wir vor ein paar Jahren mit so einem Immobilienmakler & Bauträger...

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