Japan-Bagger 125 Geschrieben 19. Juli 2015 Geschrieben 19. Juli 2015 zu den Vermutungen des Betam-Geschädigten:1. es wäre nicht das erste Mal, dass Firmen versuchen, sich durch den Verkauf von Unternehmensteilen sich ihrer Verpflichtungen -insbesondere gegenüber dem Personal- zu entledigen. Könnte hier bei B+B sowie Eurovia auch eine Rolle gespielt haben. 2. durchaus möglich, dass die Übernehmer hierfür eine nette Mitgift erhalten haben. Aber sicher war nicht geplant, dass der Laden dann so schnell vor die Wand fährt. 3. der genannte Herr wird wegen der Sache, für die er rechtskräftig verurteilt wurde, m.E. nicht ins Gefängnis gehen müssen. Sonst wäre er schon dort.4. ein Insolvenzverwalter kümmert sich um so etwas gar nicht. Seine Aufgaben sind andere. Die Untersuchung, ob eine Insolvenzverschleppung oder Absicht vorliegen sind Sache der Staatsanwaltschaft und die wird bei Insolvenzen immer tätig. Mal sehen, wie intensiv die sich darum kümmern.Wegen Punkt 1 + 2 hatte ich vorher schon einmal zu bedenken gegeben, ob hier nicht die Haftung nach § 613 a (Betriebsübergangsgesetz) greift. Darum müssten sich Anwälte und ggf. auch die IG Bau kümmern. Da sehe ich Möglichkeiten. Das geht hin bis zur Verpflichtung, entweder noch nachträglich Abfindungen zu zahlen bzw. zum Recht der MA sich dort wieder einzuklagen. Eine ziemlich komplizierte Materie und nur was für Spezialisten. Hoffentlich haben einige eine Rechtschutzversicherung. In Sachen Lohnzahlung gibt es Menge guter und wichtiger Hinweise. Aber auch hier wäre Rechtsrat sinnvoll. Nicht jeder hat eine Rechtschutzversicherung. Aber diejenigen, die eine haben, sollten sich beraten lassen und vielleicht können die dann ja auch ihren Kollegen Ratschläge geben, wie die sich verhalten sollten bzw. was man ihnen geraten hat, zu tun. Ich schließe mich der Meinung an, dass man sich weder auf Aussagen der Geschäftsleitung noch des Insolvenzverwalters verlassen sollte. Die denken ganz zuletzt an die MA und deren Sorgen. Zitieren
mateB- Geschädigter 5 Geschrieben 19. Juli 2015 Geschrieben 19. Juli 2015 Es gibt die Möglichkeit das Insolvenzausfallgeld über das Arbeitsamt vorzufinanzieren.Die Bank übernimmt von dir deinen Anspruch gegenüber dem Amt und zahlt dann im Idealfallzur normalen Fälligkeit dein Lohn/Gehalt.Das funktioniert problemlos (eigene Erfahrung).Da hier schon 2 Monate Rückstand bestehen wären 2 Löhne sofort fällig,ich werde euch mitteilen ob und wie es funktioniert hat.Zum unseren promovierten Juristen, er wurde rechtskräftig wegen Insolvenzverschleppung verurteilt,es waren Tagessätze, mit seiner Frau zusammen meine ich um die 50.000,- Euronen.Grüße Zitieren
Aka 1.805 Geschrieben 19. Juli 2015 Geschrieben 19. Juli 2015 (bearbeitet) ...und wenn man im Antrag bei Vorschuß ein Kreuzchen macht, gibts von der Arbeitsagentur im Rahmen des gesicherten Anspruchs auch recht schnell Geld. Hab das vor einiger Zeit auch mitgemacht, da hab ich den Antrag zusammen mit dem Ausdruck von Insolvenzbekanntmachungen ("Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung"), einem allgemeinen Bestätigungeschreiben vom vorläufigen Insolvenzverwalter und den vorliegenden Lohnzetteln von 2 Monaten eingereicht. Da kamen dann relativ zügig knapp 5.000,-EUR als Vorschuß von der Arbeitsagentur... wobei ich allerdings anmerken muß, dass es um ein Angestellenverhältnis also um monatliche Gehälter ging und deshalb die Gesamthöhe auch mit fehlender 3. Lohnbestätigung absehbar war.Der Umweg "die Forderung an die Bank zu verkaufen" verkompliziert meiner Meinung nach die ganze Geschichte nur. bearbeitet 19. Juli 2015 von Aka Zitieren
mateB- Geschädigter 5 Geschrieben 20. Juli 2015 Geschrieben 20. Juli 2015 Bei der 1.Insolvenz die ich erleben musste wurden am 15. die Löhne gezahlt und am 16. Insolvenzangemeldet.Auf der Betriebsversammlung am 17. war das Arbeitsamt mit den ausgefüllten Anträgen vor Ortund die vorfinanzierende Bank.Die Mitarbeiter mussten nur an den entsprechenden Stellen unterschreiben und haben ohne Verzögerungam nächsten Zahltag ihr Lohn/Gehalt bekommen. Das setzt aber eine Geschäftsleitung voraus die das Scheitern rechtzeitig eingesteht und genug Ehre und soziale Verantwortung in sich trägt um diesen Weg zugehen.Da es hier etwas anders aussieht haben jetzt alle die Probleme mit Lohnrückstand und derInsolvenzer hat nur 3 Wochen Zeit seine Entscheidung zutreffen wie (ob) es weitergeht. Zitieren
CAT-Man 0 Geschrieben 20. Juli 2015 Geschrieben 20. Juli 2015 Hallo,nach meinen Info`s geht es nicht weiter! Es werden nur ausgewählte Baustellen fertiggestellt! Wer dafür ncht benötigt wird bekommt die Kündigung! Also fast alle!!! Zitieren
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