Bauforum24 1.291 Geschrieben 17. Juli 2015 Autor Geschrieben 17. Juli 2015 Eben erst gesehen: Der WDR berichtet über die BETAM-Insolvenz: Lokalzeit Ruhr vom 10.07.2015: BETAM-Insolvenz sorgt für Baustellenstau Zitieren
mateB- Geschädigter 5 Geschrieben 17. Juli 2015 Geschrieben 17. Juli 2015 Den Mist mache ich gerade auch durch.Der Insolvenzverwalter muß euch euren Nettolohn bescheinigen.Die Bescheinigung und den Antrag auf Insolvenzgeld an die Arbeitsagentur ( zuständig ist immer die Agentur wo der Firmensitz ist )schicken.In meinem Fall gab es darauf einen Vorschuß.Es werden auch nur Löhne , insbesondere Überstunden bezahlt ,die 3 Monate vor Insolvenzanmeldung entstanden sind.Wenn dann das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird , bekommt ihr vom Insolvenzverwalter eine Insolvenzbescheinigung.Auf diese Bescheinigung zahlt die Arbeitsagentur euren Lohn.Löhne die länger als 3 Monate vor der Insolvenzanmeldung enstanden sind , werden als Forderung beim Insolvenzverwalter gestellt.Diese werden dann aus der Insolvenzmasse bezahlt , sofern noch etwas vorhanden ist.Das ist so nicht ganz Richtig (teilweise)- sagt einer der das in 1,5 Jahren zum zweiten Mal mitmacht.Auf alle Fälle die 3 Monatsfrist des Insolvenzausfallgeldes beachten.Es gibt max. 3 Monate Insolvenzausfallgeld.Die vielen wenn und aber hier auf zu zählen würde zu weit führen.Das Arbeitsamt mit ins Boot nehmen ist grundsätzlich nicht verkehrt. Zitieren
MeisterEder 0 Geschrieben 17. Juli 2015 Geschrieben 17. Juli 2015 Nein es sind nur 2,5 Monate. April wurde noch voll gezahlt, danach gabs nur einmalig 600€. In dem Schreiben in dem uns die Insolvenz mitgeteilt wurde, stand auch drin: "Bitte sehen sie davon ab eigenständig Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen, da Sie damit die Möglichkeiten einer Vorfinanzierung gefährden." Zitieren
steamshovel 1 Geschrieben 18. Juli 2015 Geschrieben 18. Juli 2015 Nein es sind nur 2,5 Monate. April wurde noch voll gezahlt, danach gabs nur einmalig 600€. In dem Schreiben in dem uns die Insolvenz mitgeteilt wurde, stand auch drin: "Bitte sehen sie davon ab eigenständig Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen, da Sie damit die Möglichkeiten einer Vorfinanzierung gefährden."<<<<<<jetzt kommts drauf an wie diese "Einmalzahlung" verbucht wurde. Wenn ihr Pech habt und diese Zahlung als Vorschuß auf folgende Zahlungen verbucht wurde , könnt ihr damit rechnen daß der Betrag vom Insolvenzausfallgeld abgezogen wird und der Stichtag für die 3 Monate der 1. Mai ist ( also Mai, Juni, Juli und aus). Sollte es als "anteilige Lohnzahlung " (was ich aber nicht glaube) verbucht sein wirds komplizierter. Dann gilt 600/ Stundenlohn /8 (Arbeitsstunden im Normalfall) = Arbeitstage nach dem 31.07. die ihr aus dem Insolvenzgeld fallt.Da die Insolvenz jetzt öffentlich ist , könnt ihr eigentlich nur noch eins falsch machen - jetzt nicht zum Arbeitsamt gehen und Insolvenzausfallgeld beantragen . Bis zum letzten Tag (oder womöglich noch länger zu warten wäre dumm ! Damit würdet ihr auf sauer verdientes Geld verzichten. (Mir ging es auch mal so , weil ich kurzfristig (noch vor Eintritt der Insolvenz) andere Arbeit im Ausland gefunden hatte. Die Post erreichte mich erst nach verstreichen der Frist zur Beantragung von Insolvenzausfallgeld. Habs trotzdem versucht , wurde abgelehnt - Frist versrichen . Daraufhin zur Liste angemeldet - wieder abgelehnt - hätte ja Insolvenzausfallgeld beantragen können... Alles weg - über 4000 € ) Also Leute - nichts auf die Befindlichkeiten der Geschäftsführung oder des Insolvenzverwalters geben - sichert Euch Eure Ansprüche und wahrt die Fristen - ganz wichtig in der deutschen Bürokratie !!! Eine Sekunde zu spät und es gibt nichts - egal wer da vorher "bitte Warten" gesagt hat. Euer Stichtag ist der 31. 07.2015 ... Übrigens kann man sich den Antrag auf Insolvenzausfallgeld bei jeder Geschäftsstelle der Arbeitsagentur holen. Das Datum der Ausgabe vermerken lassen ( gilt als Datum der Antragsstellung , auch wenn das dazugehörige Schreiben vom Insolvenzverwalter erst später eintrudelt) . Wenn alle Unterlagen beisammen sind entweder zur zuständigen Arbeitsagentur (die vom Hauptsitz der Firma) schicken (Einschreiben mit Rückschein!!!) Oder beim eigenen Arbeitsamt zur Weiterleitung abgeben (Empfang bestätigen lassen !!!) Zitieren
mateB- Geschädigter 5 Geschrieben 18. Juli 2015 Geschrieben 18. Juli 2015 Die 600 € habe ich auch erhalten. Ich sage mal es war kein Arbeitslohn sondern meine Auslösung oder mein ausstehendes zusätzliches Urlaubsgeld oder die Nachzahlung meiner Auslösung aus Februar oder ... Das wird noch genug Probleme geben Zitieren
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