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Geschrieben
hallo in die runde, verstehe ich die BGV D6 richtig das alte kraftbetriebene Fahrzeugkrane wie z.B. der fuchs 301 eigentlich jährlich durch einen sachverständigen geprüft werden müssen??? ohmy.gif

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Geschrieben
Könnte mir vorstellen, daß das nur für gewerblich eingesetzte Krane gilt, aber dazu gibt es vom Herausgeber eine kostenlose 0800, einfach mal dort nachfragen.
Geschrieben
korrekt,
die Vorschriften gelten für gewerblichen Einsatz, privat können wir tun, was wir wollen.
Natürlich hat jeder oldie-Besitzer grösstes Interesse, dass seine Maschine in gutem Zustand ist.
Alte Seile sollten ausgetauscht werden, Kupplungen und Bremsen sollten gut funktionieren.

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