PlaniCAT 0 Geschrieben 18. Mai 2005 Autor Share Geschrieben 18. Mai 2005 Der Witz is der: Ich hab jetzt aufm SOKA-Bau Zeitkonto noch 15 Tage,tolle Sache,wie soll man bitteschön Urlaub nehmen,wenn man eh keine Firma hat,die den gewähren könnte. Wie siehts denn mit den Mitgliedern der ggrößeren Firmen aus.Ich denk hier jetzt an solche Firmen:-Klaus-Gruppe( ich kenn euch schon, Albi ) -Frauenrath-und bei den kleineren Firmen.Wart ihr da genauso wie wir.Oder gings da mit einer anderen Lösung glatter?Gruß Johannes←Hallo Johannes,ich bin es nochmal PlaniCAT, also wenn Du vieleicht selbst nochmal bei der Urlaubskasse nachsehen möchtest dann Sieh mal unter www.SOKA-BAU.de nach, hier erhälst Du alle Infos die Du brauchst.Übrigens Reagieren die bei SOKA.BAU auf E-Mails SOFORT und noch am selben Tag, die sind echt Hilfsbereit und verdammt schnell, habe ich selbst erst diesen Winter erfahren.Gruß PlaniCAT Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 18. Mai 2005 Share Geschrieben 18. Mai 2005 (bearbeitet) Vielleicht soll mal der Betriebsratsvorsitzende dazu was sagen,wie des bei ihm in der Firma gehandhabt wird,wenn mann schafft daund schafft dann die Kündigung schlagartig bekommt und zu viel Restanspruch hat,weil man sich davor für ne Firma doch noch eingesetzt hat.Am Ende zu wenig restliche Beschäftigungstage hat um den Urlaub zu in Anspruch zu nehmen. Hallo,also zunächst muss man das so sehen das Urlaub der Erholung dient und das Urlaubsgeld dazu die Zeit zu bezahlen.Es ist so, dass viele Leute den Urlaub gar nicht nehmen und sogar regelrecht horten, dass kann verschiedene Gründe haben. Viele gerade ausländische Kollegen lassen den auch verfallen um sich den dann auszahlen zu lassen.In Wiesbaden kann man das eindrucksvoll bestätigen.Man sollte immer ein paar Tage alten Urlaub haben, das hängt mit dem ansparen zusammen. Das ist eine längere Geschichte. Kurz: Weil man im Prinzip monatlich 2,5 Tage bekommt, aber bereits im Januar oder Februar Urlaub nehmen will, dann ist zuwening angespart (Geld und Urlaub)Aber man sollte auch nie allzuviel horten. Die Urlaubskasse bietet hier aber Vorteile. Kann man den Urlaub nicht mehr nehmen, steht das Geld noch und das bekommt man dann im Januar des übernächsten Jahres ausgezahlt.Vorher da was rauszubekommen beispielsweise bei Arbeitslosigkeit ist völlig unmöglich, das habe ich auch schon versucht. Es sei denn, man wechselt in einen anderen Beruf oder wird Angestellter.Angestellte sind ja nicht in der Urlaubskasse, da zahlt der Arbeitgeber den Lohn sprich in diesem Fall das Gehalt weiter, wenn der Arbeitnehmer wegen Urlaub freigestellt wird. Ich drücke das bewußt so aus.Beispiel: Ein angestellter Arbeitnehmer hat große gesundheitliche Probleme und stellt einen Antrag auf Rente, sagen wir im Mai. Das dauert, er geht noch in Kur, kommt nach Hause und da liegt das Objekt der Begierde der Rentenbescheid, rückwirkend erstellt auf das Antragsdatum im Mai. Die Rente wird auch rückwirkend gezahlt. Aber was ist mit den 26 Tagen Urlaub die er noch stehen hat?Die will er sich ausbezahlen lassen und geht zum Arbeitgeber. Der zahlt gar nichts, der Urlaub ist weg. Einer der Rentner ist kann nicht Urlaub verlangen. Er hat ja frei. Und wer von der Arbeit freigestellt ist kann keine Freistellung verlangen.Hier ist der gewerbliche AN im Vorteil, er bekommt sein Geld von der Soka Bau und zwar direkt, da er ja aus dem Beruf raus ist. Ähnlich ist das mit dem Sonderurlaub.Fritz macht drei Wochen Urlaub. Mitten im Urlaub geht er heiraten. Dafür gibt es drei Tage Sonderurlaub. (meint er)Er kommt zurück, sagt ich habe geheiratet und statt der 15 Tage Urlaub bekomme ich ja 3 Tage wegen Hochzeit also sind mir nur 12 Tage anzurechnen.Das ist falsch! Er bekommt den Sonderurlaub nicht und 15 Tage angerechnet. Warum? Wer arbeitet und heiratet wird dafür für 3 Tage von der Arbeit freigestellt und der Arbeitgeber zahlt ihm den Lohn weiter. Da Fritz aber Urlaub hatte und nicht gearbeitet hat, kann er ja auch nicht von der Arbeit freigestellt werden. Also nix. Fritz ist ja nicht blöd. Er heiratet und wird dafür 3 Tage von der Arbeit freigestellt unter Lohnfortzahlung. Anschließend macht er 12 Tage Urlaub. Das ist doch Wert drüber nachzudenken. So ist das auch mit Umzug. Umziehen nicht im Urlaub. Entweder unmittelbar davor oder dahinter, während man eigentlich arbeiten müßte, dann wird man freigestellt unter Fortzahlung des Lohnes Hoffe das war so verständlich.So ist das mit dem Urlaub. Warum bekommt man dann beispielweise für Umzug, Tod des Angehörigen und Hochzeit bezahlt frei? Damit man nicht an den Urlaub drangehen muss, denn der soll ja der Erholung dienen und möglichst zusammenhängend genommen werden. ( Und auch nicht bei SW eingesetzt werden)Weil ein großer Teil immer verfällt weil er nicht genommen wird, sind die Arbeitgeber der Meinung die Leute haben zuviel Urlaub soviel brauchen die gar nicht.Deshalb ist eine Forderung in der Tarifrunde die drastiche Senkung des Urlaubs.Da kommt wieder mal raus, dass auf alles worauf verzichtet wird von seiten der AN, sei es Überstundenzuschläge, Tariflöhne, und alles andere irgendwann die Quittung kommt. Kaum ein Arbeitgeber hat das Weihnachtsgeld gezahlt. Und irgendwann sagen die bei den Verhandlungen: Wir müssen die Tarifverträge den SRealitäten in den Betrieben anpassen.Beim Weihnachtsgeld ist es so gewesen, beim Urlaub wir es so kommen und auch bei den Überstundenprozenten.Hier kommen demnächst neue Arbeitszeitmodelle auf uns zu die heute zum Teil schon gemacht werden weit über den Rahmen hinaus was in den Tarifverträgen steht.Wenn man das verhindern will braucht man Betriebsräte die sich auskennen und Gegenargumente liefern, man braucht Tarifverträge und die gibt es nicht ohne Gewerkschaften. Die kontrollieren auch die Einhaltung und sorgen dafür, das die Leute das bekommen was ihnen zusteht.Es ist beispielsweise absoluter Quatsch Arbeitszeitkonnten von 70, 80 oder 100 Stunden zu machen. Die ersten 100 Stunden Schlechtwetter kosten dem Arbeitgeber gar nichts. 30 Stunden sparen die Leute an und 70 Stunden kommen aus einer Umlage einschließlich der Sozialkosten. Null Cent Kosten für Arbeitgeber.Ab der 101 Stunde gibt es dann Schlechtwettergeld, dann bezahlt der AG die Sozialkosten, Krankenkasse, Rente usw.Ziel war es in den Verhandlungen statt einer Lohnerhöhung für AN die Umlage etwas zu erhöhen, damit der AG dannn im Winter auch ab der 101 Stunden diese Sozialkosten ersetzt bekommt, damit ihm die AN nichts mehr kostet. Dann hat er nämlich auch kein Interesse mehr daran die Leute vor dem Winter rauszuschmeißen.Da halten die AG bei den über einem Jahr dauernden Verhandlungen kräftig dagegen. Sie wollen erst mal 3 Stunden Mehrarbeit pro Woche ohne Bezahlung, erst dann wollen sie weiter reden. Übrigens bei Frauenrath gibt es keine Flexi. Nur die 30 Stunden die vorgeschrieben sind für die ersten 30. Winterkündigungen gibt es nicht.Schlagartige Kündigungen kenne ich auch nicht, es gibt ja Kündigungsfristen.Wer will kann sich seinen Urlaub ja dann am Ende nehmen. Ich würde ihn auf alle Fälle auch stehen lassen. Entweder man fängt wieder am Bau an oder bekommt das Geld raus. Das wird pauschal versteuert. Sozialabgaben werden nicht abgehalten.Hier der Auszug vom Tarifvertrag. Da steht nichts von Soderurlaub wovon immer gern gesprochen wird, sondern FreistellungBRTV auf Seiten von www.soka-bau.de2. Freistellung aus familiären GründenDer Arbeitnehmer ist unter Fortzahlung seines Gesamttarifstundenlohnes für acht Stunden in der Sommerarbeitszeit - soweit die Freistellung in der Winterarbeitszeit erfolgt, für 7,5 Stunden - je Arbeitstag, bei folgenden Ereignissen [B]von der Arbeit freizustellen:[/B]2.1 eigene Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft für 3 Arbeitstage,2.2 Entbindung der Ehefrau oder der eingetragenen Lebenspartnerin für 2 Arbeitstage,2.3 Tod von Eltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern für 2 Arbeitstage, 2.4 schwere Erkrankungen der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Familienmitglieder, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Pflege erforderlich ist für 1 Arbeitstag2.5 Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt, jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nicht während eines wirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses für 2 Arbeitstage.Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei sonstigen besonderen familiären Ereignissen unter Verwendung eines bestehenden Arbeitszeitguthabens einen Anspruch auf Freistellung, wenn der Freistellung keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.Gruß Rudi bearbeitet 18. Mai 2005 von Betriebsratvorsitzender Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
johannes 1.705 Geschrieben 24. Mai 2005 Share Geschrieben 24. Mai 2005 (bearbeitet) @Betriebsratsvorsitzender Vielen Dank für die Infos und vor allem die Mühe bearbeitet 24. Mai 2005 von johannes Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 25. Mai 2005 Share Geschrieben 25. Mai 2005 @Betriebsratsvorsitzender Vielen Dank für die Infos und vor allem die Mühe ←Nix zu danken gern geschehen, wenn Fragen sind zum Tarifvertrag oder Arbeitsrecht, da kenn ich mich sehr gut aus.Rudi Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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