BugsBunny 0 Geschrieben 20. April 2015 Geschrieben 20. April 2015 Hallo Firma Bergmann, könntet Ihr mal kurz erläutern, wie das mit der Straßenzulassung ist? In einem der letzten HKL Broschüren stand, dass die Dumper als LKW zuzulassen sind. vermutlich ja wegen dem "gewerblichen Gütertransport". Das würde für mich bei einem Dumper über 3,5t ja bedeuten, dass man Berufskraftfahrerqualifikation, LKW Führerschein usw. braucht. Wäre dankbar, wenn Ihr dazu mal was schreiben könnt. Auch was man so an Steuer und Versicherung veranschlagen muss. Grüße, Bugs Zitieren
SirDigger 2.258 Geschrieben 20. April 2015 Geschrieben 20. April 2015 Machs wie 95% der Nutzer, bestell die 20km/h Version und gut. Ich habe unsere 3 Dumper auch alle von 25 auf 20 gedrosselt, Höchstgeschwindigkeitsänderung vom TÜV bescheinigen lassen, das ganze auf der Zulassungstelle eingetragen, und fertig. Zitieren
BugsBunny 0 Geschrieben 20. April 2015 Geschrieben 20. April 2015 Hallo, in dem HKL Prospekt steht was davon, dass die Geräte grundsätzlich nicht als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zugelassen und versichert werden können. hier steht auf Seite 25 im HKL Mietparkmagazin 01_2015:http://www.hkl-baumaschinen.de/Das-Unternehmen/Downloads "HKL BAUTIPP:Vorsicht bei „Selbstfahren- den Arbeitsmaschinen“Radlader und Mobilbagger gelten bei Stra-ßenfahrt als „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“.Mit diesen Fahrzeugen ist die Beförderungvon Personen sowie der Transport vonLadung im Straßenverkehr verboten. Ihrescharfen Kanten oder Grabzähne müssen fürdie Sicherheit auf der Straße mit einer Schutzvorrichtungversehen sein. Rad-Dumper hingegenwerden nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschineneingestuft, sondern als LKW"Das heißt für mich, auch unter 20 km/h Steuer und Versicherung... Aber eine übersichtliche Information hierzu wäre sinnvoll. Zitieren
Bergmann Maschinenbau 4 Geschrieben 21. April 2015 Autor Geschrieben 21. April 2015 (bearbeitet) Hallo BugsBunny und SirDigger,vielen Dank für den Start der Diskussion über die Zulassungsrechtlichen Bestimmungen von Dumpern. Diese Thematik ist für uns immer wieder ein Gesprächspunkt mit unseren Kunden. Desto schöner ist es, wenn wir dieses Thema hier im Forum für alle erläutern können. Grundsätzlich ist die Aussage aus dem HKL Mietparkmagazin vollkommen richtig. Ein Dumper wird vom Gesetz als "LKW-offener Kasten" geführt und nicht, wie z.B. Radlader, Mobilbagger, als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Der Grund hierfür liegt, wie bereits richtig erkannt, in der auschließlichen Güterbeförderung mit dem Dumper. Die Einstufung des Dumpers als LKW zwingt den Halter bei Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr zur Zulassung und Zahlung von Steuern/Versicherung. Dieser scheinbare Nachteil bringt dem Dumper jedoch einen großen Vorteil. Als zugelassender LKW ist es dem Dumper erlaubt Schüttgüter durch den Straßenverkehr zu transportieren, bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Radlader) ist dies gesetzlich verboten!Um den Dumper im Straßenverkehr führen zu dürfen, muss der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen. Die notwendige Fahrerlaubnis orientiert sich, wie bekannt, an dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Nachfolgende Tabelle zeigt die notwendigen Führerscheinklassen im Bezug auf das Gesamtgewicht: Wir als Hersteller haben jedoch die Möglichkeit unsere Dumper teilweise abgelastet auszuliefern. Dies bedeutet, dass der Dumper 2040 (4 Tonnen Nutzlast) auf ein Gesamtgewicht von 3,49 t und die Dumper 2060Rplus (6 Tonnen) + 2090Rplus (9 Tonnen) auf ein Gesamtgewicht von 7,49 t abgelastet werden können. Daraus reslutiert der Vorteil, dass die Mehrheit der Mitarbeiter auf den Baustellen mit Führerscheinklasse nach altem Recht, unsere Dumper bis 9 Tonnen Nutzlast mit Führerscheinklasse 3 im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen. Wir hoffen, dass wir mit unserer Antwort die Thematik verdeutlichen konnten und freuen uns auf Rückmeldungen.Freundliche Grüße bearbeitet 21. April 2015 von Bergmann Maschinenbau Zitieren
BugsBunny 0 Geschrieben 21. April 2015 Geschrieben 21. April 2015 Hallo Firma Bergmann, danke für die hilfreiche Übersicht. Ich war bisher der Meinung, dass ein Dumper mit mehr als 7,5t GG mit dem Führerschein "C" zu bewegen ist, da "C1" ja nur bis 7,5t geht. Könnt ihr das nochmal ein bisschen ausführen? Das ist ja auch die Klasse, die meistens im Einsatz ist. Ich sitze hier auf einer Baustelle in England, hier wimmelt es nur so von Terex TA 6 Durch das Ablasten können die Dumper dann quasi leer von Baustelle zu Baustelle bewegt werden? Viel Nutzlast bleibt da ja nicht. Ähnlich wie die 3-Achser mit 33t technischem Gesamtgewicht? Was vielen hier im Forum neu sein dürfte ist die Kombination aus "selbstfahrender Arbeitsmaschine" und "gewerblichem Güterverkehr". So kann die "Auslieferung einer Radladerschaufel" Sand sehr teuer werden, wenn unseren Behörden mal wieder langweilig wird. Das wird dann als "gewerblicher Güterverkehr" gewertet und durch Nachversteuerung, Strafen usw. kann das dann durchaus mal 4.000 € kosten ... Das wäre sicher auch ein separates Thema für unser Forum hier (Admins?!)Grüße, Bugs Zitieren
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