Stehr 177 Geschrieben 6. März 2016 Autor Geschrieben 6. März 2016 vor 29 Minuten, Ralf 730 schrieb: Solche Anbaugerätetransportwagen gibt es in der Landwirtschaft seit Ewigkeiten schon, für den Transport von Sähmaschinen und Kreiseleggen die nicht Klappbar sind. Nur die Luftfederung und die Kugelanhängung sind Neu. Fehlt aber leider die Angabe das die max Stützlast je nach Kugelanhängung 3 max 4 to beträgt. Ja Ralf, nur mit dem Unterschied, dass diese mit den 3 Punkt Unterlenkern gezogen werden. Dafür braucht man keine Zulassung da als LOF Anbaugerät gilt. Am Bau gibt es nie so eine Zulassung ! Eine Überladung ( Überfahren ) von vorne ist auch nicht möglich. Gerade das I. Tüpfelchen dürfte die Ankoppelung mit hilfe der Unterlenker sein. Mal sehn was das Patentamt dazu sagt. Der Tüv hat schon seinen Segen dazu gegeben! Wir bekommen ohne weiteres eine 40 er 60 er sogar eine 80 er Zulassung. Auch auf Wunsch eine 3 Meter Zulassung für Breite . Die Stützlast ist 4 Tonnen. Wie auf dem Foto mit Streuer und Fräse. Jürgen Stehr Zitieren
MaschBauer 22 Geschrieben 6. März 2016 Geschrieben 6. März 2016 Auch bei Anhängung in den Unterlenkern gelten Geräte als angehängte Arbeistgeräte und bekommen die Buchstaben SDH (Starrdeichselanhänger) Allerdings benötigen angehängte Arbeitsgeräte nur eine einmalige Abnahem, bzw. EBE bis 40 km/h, alternativ eine BE ab Werk. Die Unterlenker bieten unabhängig von der Zulassung (angehängtes Arbeitsgerät, Anhänger) einen entscheidenden Vorteil: die Unterlenker haben keine Beschränkung der Stützlast => Stützlast bis zur max. zulässigen Achslast des Zugfahrzeuges Allerdings müssen Unterlenker für ein sicheres Fahren absolut fest verspannt sein, die Belastung ist entsprechend hoch, der Drehpunkt ist nach hinten verlagert. gut für die Wendigkeit im Acker, schlecht für die Fahrstabilität auf der straße In der Landwirtschaft gelten 3m max. Breite, allerdings nicht auf Kraftfahrstraßen und BAB .... Normalerweise sollte im Baubereich auch ohne Probleme die 3m Zulassung zu bekommen sein .... allerdings ohne BAB, ich kenne aber keine Ackerschlepper die die Fräse bewegen und gleichzeitig > 60 km/h laufen ... der AmTrac ist immer noch ein Sonderfahrzeug ohne die 8700 als Schlüsselnummer (ldw. Zugmaschine) Alle mir bekannten Transporter mit absenkbarer Plattform laufen als Anhänger => 40 km/h Zulassung alle 24 Monate TÜV, > 40 km/h je nach Gewicht alle 12 Monate TÜV und 6 Monate SP Anhänger weil der Hauptzweck der Transport ist ... Viel Erfolg Bernd Zitieren
bg110 39 Geschrieben 6. März 2016 Geschrieben 6. März 2016 weiß ja nicht, was die stehrsche weltneuheit vom typ stt14 kosten wird, aber ich würde mir im Bedarfsfall einen abroller-anhänger kaufen... der ist vielseitiger verwendbar, bei gleichem aufwand wie zulassung, tüv/sp und so weiter... Zitieren
Stehr 177 Geschrieben 7. März 2016 Autor Geschrieben 7. März 2016 vor 10 Stunden, MaschBauer schrieb: Auch bei Anhängung in den Unterlenkern gelten Geräte als angehängte Arbeistgeräte und bekommen die Buchstaben SDH (Starrdeichselanhänger) Allerdings benötigen angehängte Arbeitsgeräte nur eine einmalige Abnahem, bzw. EBE bis 40 km/h, alternativ eine BE ab Werk. Die Unterlenker bieten unabhängig von der Zulassung (angehängtes Arbeitsgerät, Anhänger) einen entscheidenden Vorteil: die Unterlenker haben keine Beschränkung der Stützlast => Stützlast bis zur max. zulässigen Achslast des Zugfahrzeuges Allerdings müssen Unterlenker für ein sicheres Fahren absolut fest verspannt sein, die Belastung ist entsprechend hoch, der Drehpunkt ist nach hinten verlagert. gut für die Wendigkeit im Acker, schlecht für die Fahrstabilität auf der straße In der Landwirtschaft gelten 3m max. Breite, allerdings nicht auf Kraftfahrstraßen und BAB .... Normalerweise sollte im Baubereich auch ohne Probleme die 3m Zulassung zu bekommen sein .... allerdings ohne BAB, ich kenne aber keine Ackerschlepper die die Fräse bewegen und gleichzeitig > 60 km/h laufen ... der AmTrac ist immer noch ein Sonderfahrzeug ohne die 8700 als Schlüsselnummer (ldw. Zugmaschine) Alle mir bekannten Transporter mit absenkbarer Plattform laufen als Anhänger => 40 km/h Zulassung alle 24 Monate TÜV, > 40 km/h je nach Gewicht alle 12 Monate TÜV und 6 Monate SP Anhänger weil der Hauptzweck der Transport ist ... Viel Erfolg Bernd gilt alles für Land und Forstwirtschaft, grünes Kennzeichen. Nicht für normale Zulassung ,schwarzes Kennzeichen. Da braucht der Hänger eine Zulassung mit eigenem Kennzeichen. Wenn ein Landwirtschaftlicher Lohnunternehmer mit einer Bodenstabilisierungsfräse als Dienstleister zum Bodenstabilisieren fährt, ist er kein Lohnunternehmer mehr. Da gelten sogar andere Führerscheinbedingungen , EG Kontrollgerät usw. ! Jürgen Stehr Zitieren
Stehr 177 Geschrieben 7. März 2016 Autor Geschrieben 7. März 2016 vor 8 Stunden, bg110 schrieb: weiß ja nicht, was die stehrsche weltneuheit vom typ stt14 kosten wird, aber ich würde mir im Bedarfsfall einen abroller-anhänger kaufen... der ist vielseitiger verwendbar, bei gleichem aufwand wie zulassung, tüv/sp und so weiter... Wir wollen darauf auch unser staubfreies Stabilisierungssystem mit 3,20 Meter Höhe Transportieren . Ich glaube das dürfte nicht gegen oder ? Jürgen Stehr Zitieren
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