el Scheffe 0 Geschrieben 28. November 2014 Geschrieben 28. November 2014 Hallo an Alle,ich wende mich ans Forum, da ich trotz intensiver Recherche zu keiner Lösung komme.Zur Sache:Ich besitze einen 4to Mobilbagger (BOKI, Hersteller Kiefer), dazu den Fahrzeugschein und eine Ausnahmegenehmigung nur in Kopie. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit beträgt 32 km\h, außerdem ist lt. Fahrzeugschein das Mitführen eines Anhängers zum Transport der Anbaugeräte erlaubt (max. 1000kg zGG.). Aufgrund der Höchstgeschwindigkeit ist der Bagger zulassungspflichtig.Nun würde ich gerne den Bagger auf 20 km\h drosseln lassen und einen PKW-Anhänger anhängen. Nach meinen Erkenntnissen darf aber ein zulassungspflichtiger Anhänger nicht hinter einem zulassungsfreien Fahrzeug gezogen werden. Den Bagger möchte ich aber wegen der laufenden Kosten nicht zulassen, und den Anhänger auch ans Auto hängen können. Sollte der Bagger zugelassen werden müssen, welche Versicherung deckt die Risiken beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ab?Da ich alleine nicht weiter komme, würde ich mich über weitere Meinungen freuen. Letztendlich heißt die Frage: Wie bekomme ich den Bagger mit Anhänger legal auf die Straße?Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.Jochen el Scheffe Zitieren
ACPM 34 Geschrieben 28. November 2014 Geschrieben 28. November 2014 Meines Erachtens bekommt der Bagger eine grüne Nummer - also Steuerbefreit - der Anhänger darf dann natürlich nur für Baggerzubehör hergenommen werden. Sollte aber kein Problem sein. Autokrane mit Ballastanhänger fahren auch in "grün" wenn mich nicht alles täuscht. Versicherung sollte sich für100,- € im Jahr wohl finden lassen. Ohne würd ich den eh nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Versicherung ist eh Pflicht, bei zulassungsfreien selbstf. Arbeitsmaschinen ist es halt die Betriebshaftpflicht. GrußACPM Zitieren
kleiner Baggerfahrer 0 Geschrieben 3. März 2015 Geschrieben 3. März 2015 Hallo ich habe so ein ähnliches Problemich Habe mir einen 8 to. mobilbagger gekauft habe aber keine Betriebszulassung bekommen ( exestiert nicht mehr). Kann ich die irgendwo "nachmachen" lassen und ich wollt ne betreibshaftpflicht abschliesen und wollt fragen od jemand ne günstige versicherung empfelen kann meine wollte 630 euro habenGruß Felix Zitieren
el Scheffe 0 Geschrieben 3. März 2015 Autor Geschrieben 3. März 2015 Hallo Felix,frag mal beim Hersteller, bzw. bei TÜV an. Mit der Seriennummer (sollte am Gerät sein) kann Dir vielleicht der Hersteller weiterhelfen.Den Beitrag für die BH find ich ok. Das geht um Einiges teurer, bis EUR 3000 kein Problem.GrußJochen el Scheffe Zitieren
riri 0 Geschrieben 26. Mai 2015 Geschrieben 26. Mai 2015 also, ab 20 km/h bei selbstfahrenden arbeitsmaschinen braucht man eine zulassung, diese kann dann steuerbefreit also mit grünem nummernschild sein. anhänerbetrieb dann nur für sein (kran)werkzeug. wer möchte kann auch ein schwarzes nummernschild haben. da ist dann der anhängerbetrieb beliebig. der anhänger selbst kann "schwarz" oder "grün" zugelassen sein bei zulassung "grün" der selbstfahrenden arbeitsm.."scharze" zulassung der hänger ist höherwertig und kann auch an steuerbefreiten "grünen" fahrzeugen mitgeführt werden. Die einschränkung hat der gesetzgeber gewählt damit man z.b. mit einem autokran keine spedition betreibt. die wertigkeit des hängers ist dabei unerheblich.bis 20 km/h sieht es anders aus. selbstfahrende arbeitsmaschinen brauchen eine algemeine betriebserlaubnis vom hersteller oder (verloren) nachträglich eine betriebserlaubnis durch den tüv dazu sind vorarbeiten der zulassungsbehörde unterschiedlich nach bundesland erforderlich.die selb.f.arbeitsm. darf dann aber tatsächlich nicht schneller fahren können (drosseln).ein (gelegentlicher) anhängerbetrieb kann eingetragen werden. war bei mir so.zur versicherung: wenn man privat die selbstf. arbeitsm. bis 20km/h unterhält kann das risiko in der police der privathaftpflicht mit drin sein, einige versicherungen haben das, andere nicht. ist ein grund zum wechseln. war bei mir so. Zitieren
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