el Scheffe 0 Geschrieben 31. Mai 2015 Autor Share Geschrieben 31. Mai 2015 Hallo Leute,also ich habe die Sache mit dem Bagger folgendermaßen gelöst:Der Bagger wurde auf Vmax 20 km/h gedrosselt und ein dementsprechendes Gutachten (gleichzeitig Vordruck Betriebserlaubnis) beim TÜV erstellt. Stempel bei der Zulassungsstelle geholt und fertig. Die selbstfahrende Arbeitsmaschine ist zulassungsfrei und somit nur mit der Halteradresse an der linken Fahrzeugseite versehen. Eingetragen ist auch das Mitführen eines Anhängers bis 1000kg, aber nur zum Transport von Anbaugeräten. Versichert ist der Bagger im Rahmen meiner Betriebshaftpflicht, da ich ein Nebengewerbe angemeldet habe. Achtung: Eine Privathaftpflicht kommt nur für Schäden auf, die auf einem Privatgrundstück und nicht im gewerblichen Rahmen entstanden sind. Beispiel: Ich hatte natürlich gleich mal beim Baggerkauf die Dachrinne des Verkäufers beschädigt. Der Schaden wurde von meiner Privathaftpflicht übernommen. Für ein Nebengewerbe und die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr ist die Betriebshaftpflicht unumgänglich. Es findet sich eigentlich auch keine Versicherung, die eine entsprechende Kfz-Versicherung anbieten würde.Somit ist mein Problem erst einmal gelöst. Dankeschön für Eure Antworten.Gutes Gelingen weiterhin.Jochenel Scheffe Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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