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  • 3 months later...

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Geschrieben
Hallo.
Bei uns ereignete sich letztes Jahr auch ein Unfall in der Art und Weise.

Ein Arbeiter ist beim anbringer einer Absperrung bei einem Stiegenhaus ca 4m in die Tiefe gestürzt.
Eine Rettung mit Leiter war nicht möglich.

Im beisein der Rettung haben sich die Arbeiter und Rettungskräfte darauf geeinigt, dass es das beste wäre den Verletzen mittels Baukran zu bergen.

In weiterer Folge musste sich der Kranführer vor Gericht verantworten. Das sei nicht zulässig gewesen und strafbar mit Vorsatz!
Natürlich hatte der Richter recht, aber ich finde in solchen Fällen sollte Mensch vor Gesetz gehen.

Das Verfahren wurde dann später aber eingestellt, da sich der Arbeitgeber und die Rettungskräfte sehr stark für den Kranführer eingesetzt haben.


Schöne Grüße
Geschrieben
Hey
aber in diesem Fall wurde es mit den Höhenretter der Feuerwehr durchgeführt. Auserdem wäre es nicht anders gegangen und das kann man immer mit "rechtfertigendem Notstand" begründen wink.gif

wink.gif
Greets jonny
Geschrieben
Ja das versteh ich.
Bei uns ist sowas immer sehr problematisch.

Und für mich persönlich muss ich sagen, ich hätte gleich gehandelt. top.gif

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