Jonnyb 1 Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 Heyinteressant oder? http://www.main-netz.de/nachrichten/blauli...rt12299,3176166grüßejonny Zitieren
jackdaniel 0 Geschrieben 24. November 2014 Geschrieben 24. November 2014 Hallo.Bei uns ereignete sich letztes Jahr auch ein Unfall in der Art und Weise. Ein Arbeiter ist beim anbringer einer Absperrung bei einem Stiegenhaus ca 4m in die Tiefe gestürzt. Eine Rettung mit Leiter war nicht möglich.Im beisein der Rettung haben sich die Arbeiter und Rettungskräfte darauf geeinigt, dass es das beste wäre den Verletzen mittels Baukran zu bergen.In weiterer Folge musste sich der Kranführer vor Gericht verantworten. Das sei nicht zulässig gewesen und strafbar mit Vorsatz!Natürlich hatte der Richter recht, aber ich finde in solchen Fällen sollte Mensch vor Gesetz gehen. Das Verfahren wurde dann später aber eingestellt, da sich der Arbeitgeber und die Rettungskräfte sehr stark für den Kranführer eingesetzt haben.Schöne Grüße Zitieren
Jonnyb 1 Geschrieben 24. November 2014 Autor Geschrieben 24. November 2014 Heyaber in diesem Fall wurde es mit den Höhenretter der Feuerwehr durchgeführt. Auserdem wäre es nicht anders gegangen und das kann man immer mit "rechtfertigendem Notstand" begründen Greets jonny Zitieren
jackdaniel 0 Geschrieben 24. November 2014 Geschrieben 24. November 2014 Ja das versteh ich.Bei uns ist sowas immer sehr problematisch.Und für mich persönlich muss ich sagen, ich hätte gleich gehandelt. Zitieren
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