MC86 5 Geschrieben 2. Juli 2004 Geschrieben 2. Juli 2004 Hallo, echt Super das dieses Thema mal angeschnitten wird, auch wenn es nicht unmittelbar mit Baumaschinen zu tun hat, da kennen sich wahrscheinlich viele nicht richtig aus, so wie ich zum Beispiel.Fangen wir mit der Fragerei mal am Anfang an, irgendwie muss ein Bild ja mal ins Internet. BEISPIEL 1: Auf einem frei zugänglichen öffentlichen Platz, steht z.B ein Bagger mit deutlich erkennbarer Aufschrift, z.B. Cat 375/CAT/Zeppelin/Eberhard.Eine X Beliebige Person fotographiert diesen Bagger, und veröffentlicht ihn im Net. RECHT oder UNRECHT???????BEISPIEL 2: Auf einer Internetsite ist ein Bild von einem Bagger, das Bild ist durch Copyright, des Administrators signiert. Einer holt es und stellt es in ein Forum, um eine Frage zu dieser Maschine zu vereinfachen.RECHT oder UNRECHT???????ZUSATZ: Angenommen der Bagger ist auf einem Zugänglichen Betriebsgelände, auf einem nicht zugänglichen von aussen einseh (fotographier)baren Gelände.Auf einem Bild ist keine Signature aber die Person schreibt dazu, dass sie es z.Bvon der LKW Stefan Site geholt hat. Das ist natürlich sehr theoretisch wer wird sich schon aufregen wenn man seinen Bagger fotographiert, ist ja ne Werbung... WER KANN KLÄRUNG BRINGEN?????? Zitieren
Gast Geschrieben 2. Juli 2004 Geschrieben 2. Juli 2004 uff jetzt wirds kompliziert. Am Besten hab ich nu mal das Thema in einen neuen Thread kopiert, dann findets evlt. einer der was dazu weiß Solange die Maschinen auf einem öffentlichen Gelände stehen bzw. frei Zugänglich sind, würde ich sagen gibts hier keinerlei Probleme mit einer Veröffentlichung.Steht die Maschine auf Privatgrundstück und ist sogar noch abgezäunt sollte manauf jeden Fall sich eine Genehmigung zum Veröffentlichen der Bilder einholen,sonst könnts Probleme geben.Das "Rüberholen" eines Bilds von einer Homepage in ein Forum ist eigentlich ohneErlaubnis des Urhebers nicht zulässig. Wenn dann sollte man eine Verlinkung machen zu der Seite, wo das Bild steht, und vorher fragen, ob man das Bildweiter veröffentlichen darf.Aber die Sache ist sicher komplizierter als man denkt Zitieren
huberhias 35 Geschrieben 2. Juli 2004 Geschrieben 2. Juli 2004 hallobilder die mit copyright gekennzeichnet sind sind zu 100% im eigentum des berechtigten.bilder auf einer hompage sind im recht dessen der die hompage hat wenn es sich um eine firma handelt. hier ist es am besten man frägt ob man das bild veröffentlichen darf ( in einem buch artikel oder auf einer web seite.)dieser bereich ist sehr kompliziert und man sollte sich mit einem rechtsanwalt auseinander setzen.wenn man den stefan als beispiel her nimmt ist das etwas kompliziert denn er stellt seine seite leuten zur verfügung das sie ihre bilder dort ausstellen und es steht sehr oft der name dort von wem das bild ist. wobei man dann auch achtgeben muss den es sind dort auch bilder die von leute aus büchern , prosbekten und der gleichen gescannt oder herunter geladen wurden und sie sich dann als eignetümer der rechte ausgeben.diese art ist sehr fragwürdig und kann für die beteiligten die keine rechte haben auch sehr unangenehm werden.wenn man von firmen ein bild einer speziellen maschine anfordert weil man es für einen artikel oder bericht benötigt so bekommt man das copyright meist nur für diesen bericht und auch nicht mehr.in den büchern von chors, keit haddock und eric orleman sind oft bilder wo namen daeunter stehen und dann haben die die rechte aber dem author zur verfügung gestellt.schönen abendklaus mayr Zitieren
Cat 375 LME 14 Geschrieben 3. Juli 2004 Geschrieben 3. Juli 2004 BEISPIEL 1: Auf einem frei zugänglichen öffentlichen Platz, steht z.B ein Bagger mit deutlich erkennbarer Aufschrift, z.B. Cat 375/CAT/Zeppelin/Eberhard.Eine X Beliebige Person fotographiert diesen Bagger, und veröffentlicht ihn im Net. RECHT oder UNRECHT???????In Deutschland gibt es das "Recht am eigenen Bild", was heißt, dass eine einzeln aufgenommene Person, nicht Sache, vorher gefragt werden muss (Einverständnisnahme). Sobald zwei oder mehrere Personen auf dem Bild sind gilt dies als Gruppenaufnahme und das Recht erlischt. Bei Sachgegenständen verhält sich dies anders. Sie unterliegen diesem Recht nicht. Ob man aber ein recht bricht, um die Fotos machen zu können, ist eine andere Seite. Mal ehrlich: wir brechen hier doch oft das Recht, wenn wir Sonntags in Steinbrüche gehen, ohne das der Besitzer damit und mit den Fotos einverstanden ist. Zitieren
Cat 375 LME 14 Geschrieben 3. Juli 2004 Geschrieben 3. Juli 2004 BEISPIEL 2: Auf einer Internetsite ist ein Bild von einem Bagger, das Bild ist durch Copyright, des Administrators signiert. Einer holt es und stellt es in ein Forum, um eine Frage zu dieser Maschine zu vereinfachen.RECHT oder UNRECHT???????Unrecht. Copyrightverletzung. Hier spielt das Ansinnen keine Rolle. Zitieren
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