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Geschrieben

Grundsätzlich ist erstmal der Haftbar der den Schaden verursacht hat .
In der Regel ist es seine Pflicht Lagepläne anzuforden ,tut er das nicht hat er Grob verlässig gehandelt .




mehr ist da nicht zu sagen sad.gif

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Geschrieben

Grundsätzlich ist erstmal der Haftbar der den Schaden verursacht hat .
In der Regel ist es seine Pflicht Lagepläne anzuforden ,tut er das nicht hat er Grob verlässig gehandelt .



so siehts aus.



Danach kann man Details klären ob der Auftraggeber Haftbar gemacht werden kann oder ggf die Versorger aufgrund Falscher überlassener Lagepläne .



Die Angaben vom Versorger sind immer ohne Gewähr. Also kommt es wieder zu Punkt 1. Der, der es kaputt macht zahlt

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