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Geschrieben
Hallo Gemeinde

hätte gern einmal eure Meinung gehört :

Folgender Sachverhalt .
Haben am WE bei einem Kunden Baggerarbeiten zur Haustrockenlegung ausgeführt. Aufgrund falscher Maßangaben durch den Auftraggeber gab es eine Beschädigung an der Wasserleitung welcher einen Einsatz des örtlichen Energieversorgers notwendig machte.

Nun zu meiner Frage : Wer haftet für solche Schäden ?

Danke schon mal für eure Mühe top.gif

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Geschrieben (bearbeitet)
Hast Du was schriftliches : Skizze , Zeichnung , Markierungen , die Du fotografiert hast? Wenn nicht wirds kompliziert weil dann Aussage gegen Aussage steht. Notfalls muß es gerichtlich gekllärt werden und da kanns durchaus passieren daß Du komplett zur Verantwortung gezogen wird (Stichwort Suchschachtung bei unklarer Lage von Versorgungsleitungen , Schachterlaubnis etc. )


Ich geh jetzt mal davon aus daß es ein offizieller Auftrag war und nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe lief.
Bei Nachbarschaftshilfe würde das Deine Privathaftpflichtversicherung regeln , je nachdem wo die die Schuld sehen entweder zahlen oder ablehnen. Und Du wärst aus der Zwickmühle raus.
Eine weitere Frage ist ob Du aus der Richtung Dir mehr lukrative Aufträge erwartest, manchmal ist es ja günstiger so einen strittigen Schaden zu übernehmen und dafür dann über zusätzliche Aufträge Geld abzugreifen als ewig zu streiten und eventuell duch schlechten Leumund Aufträge zu verlieren.... bearbeitet von steamshovel
Geschrieben
Normalerweise ist die sachlage relativ einfach.

Dein Auftraggeber könnte sagen :

Ich habe die arbeiten einer Fachfirma übergeben, diese hat im Umfeld alles abzuklären und Spartenpläne selbst einzuholen und Suchgräben per Handarbeit durchzuführen.

Du als "Fachfirma" kannst dich da nicht rausreden, indem du sagst, na ja, der Auftraggeber hat mir falsche Maße gegeben, denn du mußt immer die dir übergebenen Maße vor Ort selbst überprüfen und erkunden, wie in diesem Fall.

Ich streite schon seit drei Jahren, mit mittlerweile 3 Gerichtsverhandlungen, über einen Schaden, den ich mit Zeugenaussagen belegbar nicht verursacht habe und meine Betriebsrechtschutz übernimmt den Rechtsstreit nicht, da es Vetragsrecht ist und das in der "normalen" Rechtschutz nicht beinhaltet ist, was übrigens für Einzelfirmen fast nicht zu bezahlen ist.

Ich wünsche dir eine zufriedenstellende Einigung, weil alles andere Schei.... ist.
Geschrieben
Grundsätzlich ist erstmal der Haftbar der den Schaden verursacht hat .
In der Regel ist es seine Pflicht Lagepläne anzuforden ,tut er das nicht hat er Grob verlässig gehandelt .

Danach kann man Details klären ob der Auftraggeber Haftbar gemacht werden kann oder ggf die Versorger aufgrund Falscher überlassener Lagepläne .

Bei Ausage - Aussage ohne Schriftliches hast zu 100 Pro die Arschkarte .
Höchstens eine Mitschuld = Schadenswertminderung könnte dabei heraus kommen ist aber wirklich Minimal .
Wie immer im Leben ,wen zwei sich streiten freut sich der Dritte ( Anwalt )

Geschrieben
Erstmal sollte man über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, wenn man ein Gewerbe betreibt. Dann erübrigt sich schonmal die Eingangsfrage.

Bei privaten Auftraggebern kommt erschwerend dazu das anzunehmen ist das es sich um Laien handelt. Die können im Zweifelsfall glauben machen das das Wasser aus der Wand kommt. Wer da gegen gewerblich baggert muß wissen das üblicherweise zwischen Haus und Straße Zu- und Ableitungen verlegt sind. Und die kommen ja auch nicht völlig überraschend. I.d.R. ist ja eine Sandpackung drum rum, dann klingeln bei jedem Baggerfahrer die Alarmglocken....

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