Kay 0 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 Vielen Dank an alle @volvo: den Bundesstarifvertrag hatte ich auch schon gefunden,darauf beziehen sich meine Fragen bezüglich des Textes "mit abgeschlossener Berufsausbildung sowohl in LG6 als auch in LG7" und "in ihrem Beruf tätig"@blizz : aber deine Antwort verstehe ich nicht ganz hinsichtlich deiner Aussage,da sehe ich den Sachverhalt wie Alvaro.Wieso soll ein Galabau-TV für einen Maler gelten wenn er in seinem Beruf tätig ist???Das erschliesst sich mir nicht!@ Alvaro : Dein Beispiel ist sehr gut,soetwas ist es in meinem Fall.Bin gelernter Lüftungsmonteur und arbeite jetzt 2,5 Jahre ununterbrochen in der Galabau Firma. Überwiegend in der Baukolone.Würde denn da jetzt LG6 packen?Lieben gruss an alleaber wirklich verstanden habe ich es immer noch nicht SRY Zitieren
Alvaro 0 Geschrieben 2. Juni 2014 Autor Geschrieben 2. Juni 2014 Ganz einfach LG6: Gärtner und Co. Der hat den Beruf gelernt auf den er arbeitet. zu LG7: gehören alle die NICHT DIE GÄRTNERAUSBILDUNG ABGESCHLOSSEN HABEN Arbeitet ein Dachdecker bei nem Galabauer ist er für den Galabauer KEINE FACHKRAFT.Ihr redet doch über den Tarifvertrag der Galabauer und nicht der Dachdecker. Bei den Dachdeckern ist es umgekehrt. Da ist der Gärtner der ungelernte und der Gärtner die FachkraftDas ist so aber nicht ganz richtig denn für Gärtner zählt die LG 4.3 - 4.6.Hinter der LG 6 steht Arbeitnehmer aus anderen Berufen in Klammern steht extra keine Gärtner.Betrachtet man sich den TV von 2011 da ist die LG6 aufgeführt "mit Beruf" und LG7 "ohne Beruf".Von daher bin ich der Meinung das dies auf andere Handwerk-Berufe bezogen ist,so verstehe ich das aber sicher bin ich mir jetzt nach den ganzen Diskussionen auch nicht mehr Zitieren
steamshovel 1 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 Beispiel gelernter Baumaschinenschlosser: Arbeitet als Baumaschinenschlosser für eine GaLa-Firma = Anspruch auf LG6Wenn er aber z.B. als Pflasterer oder Gärtner arbeitet hat er nur Anspruch auf LG7 Zitieren
Kay 0 Geschrieben 2. Juni 2014 Geschrieben 2. Juni 2014 Beispiel gelernter Baumaschinenschlosser: Arbeitet als Baumaschinenschlosser für eine GaLa-Firma = Anspruch auf LG6Wenn er aber z.B. als Pflasterer oder Gärtner arbeitet hat er nur Anspruch auf LG7Also nach deiner These wird ein AN ohne eine abgeschlossene Ausbildung dem mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Handwerk gleichgesetzt?Ist dies denn nicht ein wenig unverschämt?Nach Alvaros Anstoss habe ich mal im Internet nach dem TV von 2011 geschauthttp://www.igbau.de/Binaries/Binary10545/G...oblatt_2011.pdfDa steht tatsächlich bei LG7 AN ohne Beruf was doch heissen sollte keine Ausbildung irgendwo oder? Zitieren
Alvaro 0 Geschrieben 3. Juni 2014 Autor Geschrieben 3. Juni 2014 Hallo KaySchau mal in deine Nachrichtenbox,müsstest eine Hilfestellung dort geschickt bekommen haben.Ist ein sehr kompetenter Kontakt.Hoffe deine Fragen sind beantwortet Zitieren
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