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Bauträger verweigert Mängelbeseitigung und will seine Firma abwickeln


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Geschrieben
Hallo,

ich habe 2004 mit einem Bauträger (eine GmbH) ein Reihenhaus gebaut. Die gesamte Abwicklung war reibungslos, bis auf die Beseitigung der letzten Mängel, welche ich ihm fristgerecht mitgeteilt habe. Auch auf mehrfache Erinnerung reagierte er nicht. Ich habe, als ich von der Löschung seiner Firma erfahren habe, beim Amtsgericht Widerspruch gegen die Löschung eingelegt. Jetzt fordert er mich auf, diesen Widerspruch zurückzuziehen, da alle Gewährleistungsansprüche erloschen seien und droht mir mit seinem Anwalt. Im Bauvertrag steht wortwörtlich: "Zur Geltendmachung eventueller Mängel und zur Unterbrechung der Frist ist eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer erforderlich und ausreichend." Also gehe ich davon aus, dass ein Aussitzen seiner Verpflichtungen nicht dazu führt, dass ich meine Ansprüche verliere, oder?

Mit meinem Bauvertrag habe ich nicht nur mein Reihenhaus, sondern auch einen Anteil an einem Privatstraßensystem erworben, welches er mir bislang nicht übertragen hat. Neben der der Pflicht, für diesen Anteil Gebühren zu zahlen, bekäme ich aber auch ein Mitspracherecht an dieser Privatstraße, welches ich schon gerne hätte. Nun habe ich erfahren, dass er die Anteile aus seiner Firma auf sich privat hat umschreiben lassen, damit er seine Firma frei von Lasten bekommt.

Ich stehe jetzt vor der Frage, die Sache weiter auszufechten oder einfach beizugeben. Letztlich ist ja das Umschreiben der an mich verkauften Anteile auch nicht rechtlich einwandfrei, in meinen Augen ist das Betrug oder Unterschlagung und reizt mich zu einer Anzeige.

Wie würdet Ihr entscheiden? Dass ich hier keine Rechtsauskunft bekomme kann, ist klar, mich würde nur Eure Meinung interessieren.

Grüße
Jens

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Geschrieben
Du beschreibst die Mängel nicht näher. Wenn das eher Kleinigkeiten sind, wäre es mir u.U. egal. Auf eine rechtlich einwandfreie Klärung bezüglich der Straße würde ich aber bestehen. Was heute vielleicht nicht weiter tragisch ist, kann später doch mal wichtig sein. Dann kannst Du aber auch die Sache mit den Mängeln weiter verfolgen.
Geschrieben
Die Mängel fallen vermutlich unter die 3-Jährige Verjährungsfrist. , ggf. 5 Jahre Gewährleistung + 3 Jahre Verjährung, glaube ich aber eher weniger.

Mir kommt auch der Begriff "Verkäufer" komisch vor. War es ein Werk- oder ein Kaufvertrag?

Die Übertragung der Privatstraße könnte auch unter die 3-Jährige Verjährungsfrist fallen.

Wenn du ne Rechtschutz hast, erstmal die dortige Erstberatung nehmen. Die meißten Rechtschutz schließen jedoch Haus-Neubau aus ...
Geschrieben (bearbeitet)
Meiner Meinung nach hilft hier zur Vermeidung von Rechtsnachteilen nur ein kompetenter Fachanwalt weiter. Der Spalt zwischen eigenem Rechtsempfinden und juristischer Realität klafft leider oftmals sehr weit auseinander, was dann zu verblüffenden Erkenntnissen und langen Gesichtern führen kann.

Was mich hier stutzig macht ist die Formulierung "Bauvertrag". Diese Situation lässt sich anhand der Verträge schon jetzt klären. War der "Bauträger" auch vertraglich Bauträger (Bauträger ist der Bauherr und gewährleistungspflichtig bei Mängeln) oder Baubetreuer (Käufer ist der Bauherr und die Handwerker sind gegnüber dem Käufer gewährleistungspflichtig weil dessen Vertragspartner)? Manchmal gibt es Kombinationen aus beiden Modellen, oder auch der Bauträger selbst führt Leistungen in Eigenarbeit aus. Dies kann dann bei Reklamationen zu mords Streitereien führen, da ja der BT in diesem Fall selbst in die Mängelbeseitigung treten muss (müsste).
bearbeitet von Form 8A

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