cbr_driver 20 Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Hallo zusammen, mich würde interessier, auf was man dabei achten muss.Zum Beispiel;-auf welche Länge darf die Grenzbebauung stattfinden? gibt es da eine Beschränkung der Gebäudelänge?-darf ich direkt an der Grenze bauen oder müssen auch hier Mindestabstände beachtet werden?-welche Höhe darf das Gebäude dann haben?-wie sieht es mit einer Baugenehmigung aus? Braucht man bei jeder Größe eine Genehmigung oder sind kleinere Bebauungen genehmigungsfrei? Also bei dem Gebäude handelt es sich um eine Garage mit einer kleineren Hobby-Werkstatt und darauf ein Spitzdach mit Dachboden. Ich hoffe die Experten können mir weiterhelfen Mit freundlichen GrüßenDominic Zitieren
Torsten K 57 Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Wir haben unsere Garage mit Nebenraum als Grenzbebauung. Die steht direkt an der Grenze. Auf der anderen Seite mussten wir 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten.Unsere Garage ist ca. 8,30 m lang und hat ein Flachdach. Allerdings durften wir im Garagennebenraum keine Wasseranschlüsse installieren. Eigentlich sollte dort nämlich die Heizanlage installiert werden. Aber wegen der Grenzbebauung ist das nicht erlaubt. Den Sinn dahinter verstehe ich allerdings nicht.Letztendlich denke ich, dass es auf das für dich zuständige Bauamt ankommt. Oft hat da ja jede Gemeinde so ihre eigenen Spielregeln. Am besten erkundigst du dich dort, was in deinem Ort erlaubt ist und was nicht. Zitieren
cbr_driver 20 Geschrieben 7. September 2013 Autor Geschrieben 7. September 2013 Hallo Torsten,danke für deine schnelle Antwort. Wie sah es denn mit Stromanschluss für die Garage aus?Und wie hat es sich mit den Genehmigungen verhalten was war da alles nötig?mfgdominic Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 7. September 2013 Geschrieben 7. September 2013 Grenzbebauung für eine Garage ohne Fenster ist möglich, Höhe max. 3,00 m, Länge 9,00 m, max. 15,00 m auf einem Grundstück. Das heißt, dass die Rückwand der Garage auf der zweiten Grenze steht mit einer Länge von 6,00 m.Stromanschluss ist garantiert erlaubt und eigentlich nicht Gegenstand einer Genehmigung, genau so wenig wie ein Wasseranschluss. Du wirst aber einen Architekten und einen Statiker beauftragen müssen. Zitieren
cbr_driver 20 Geschrieben 7. September 2013 Autor Geschrieben 7. September 2013 Also wenn das Gebäude an zwei Grundstücksgrenzen verläuft darf es auf 15Meter verlaufen, bei nur einer Grundstücksgrenzen dann nur 9 Meter?!Danke auch dir Tobias für deine aufschlussreiche Antwort.MfgDominic Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.