Schrotti 689 Geschrieben 17. Januar 2014 Geschrieben 17. Januar 2014 Hier die Sperrzone, die am am 02.02. eingerichtet wird. Hinter der roten Linie (Radius 135m) wird zwar nicht evakuiert, es darf sich aber niemand im Freien oder an den Fenstern in Richtung Sprengobjekt aufhalten.Abgesperrt wird im Radius von 250m (hellblaue Linie), Absperrbarrieren sind durch dunkelblaue Linien gekennzeichnet. Quelle: http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/a...t_3.1887239.pdf (Seite 55) Zitieren
Herrmann 44 Geschrieben 18. Januar 2014 Geschrieben 18. Januar 2014 Hallo Abbruchfreunde,es ist schon seltsam, daß der Auftrag als Rückbau mit dem Abtrag Stockwerk für Stockwerk ausgeschrieben wurde, die FAAG aber nur die Sprengung verfolgt hat. Seit Beginn des Rückbaus des AFE-Turms trifft die AWR nur die Vorbereitung für die Sprengung. Nach Änderung der Abbruchweise hätte aus meiner Sicht der Auftrag doch neu ausgeschrieben werden müssen? Wie ist Eure Meinung dazu? Zitieren
BerndSt 19 Geschrieben 18. Januar 2014 Geschrieben 18. Januar 2014 Tja wohl wahr wohl wahr.Damit stehst nicht alleine da.. Zitieren
Abbruchfotograf 8 Geschrieben 20. Januar 2014 Geschrieben 20. Januar 2014 Hallo AbbruchfreundeEin neuer Artikel der Frankfurter Rundschau mit vielen Details zur Sprengung ist online klick hier Zitieren
MaMu 40 Geschrieben 20. Januar 2014 Geschrieben 20. Januar 2014 (bearbeitet) Nach Änderung der Abbruchweise hätte aus meiner Sicht der Auftrag doch neu ausgeschrieben werden müssen? Wie ist Eure Meinung dazu?Ist die Frage ob Nebenangebote zugelassen waren!?Oder vielleicht war die Substanz anders als ausgeschrieben. Da gibt es viele Möglichkeiten, wie man die Abbruchmethode ändert. Wenn diese Änderungen rauskommen wenn der Auftrag vergeben ist, kann man als Anbieter auch schnell entgangenen Gewinn geltend machen falls neu ausgeschrieben wird.Genaueres können dir nur die Beteiligten mitteilen. Zwingend ist so eine neue Ausschreiben auf jeden Fall nicht. bearbeitet 20. Januar 2014 von MaMu Zitieren
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