Bastian n. 3.665 Geschrieben 2. Juli 2013 Geschrieben 2. Juli 2013 Moin,sind die bein TÜV eigendlich nur noch Dumm da fällt mir die Sache von Montag ein als ich meine 21 Zoll Tiefbett Felgen für meinen A6 eintragen lassenwollte, da wollte mir der TÜV Prüfer weis machen das die Felgen nich zulässig sind, nur doof wenn manein Teilegutachten dabei hat das besagt das die Felgen für meinen PKW doch zulässig sind kurtzumwurden die Felgen doch eingetragen, das sind halt alles Theoretiker beim Tüv die anscheinend keineahnung von der Praxis haben Lg Basti Zitieren
trucker10 6 Geschrieben 4. Juli 2013 Geschrieben 4. Juli 2013 Vor allem wenn ich jetzt einen straßenzugelassenen Radbagger auf dem Tieflader hab oder n Kettenbagger.. Wo ist da bitteschön der Unterschied am Kraftstofftank?? Reine Schikane... Zitieren
Colourconcept 6.705 Geschrieben 4. Juli 2013 Geschrieben 4. Juli 2013 Die Prüforganisationen machen die Regeln nicht. Sie profitieren allerdings davon dass es sie gibt und anscheinend Erläuterungsbedarf besteht.Und wenn ich den Beitrag oben nicht komplett falsch verstanden habe, sind Bagger und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen, ja sogar Boote, von der Regelung ausgenommen. Thema sind Kompressoren, handgeführte Walzen etc.. Wie sinnvoll diese Vorschrift nun am Ende dafür ist, will ich als "nicht Betroffener" gar nicht beurteilen.Aber dass in einem transportierten Radlader oder Bagger Kraftstoffe und andere Flüssigkeiten sind, dürfte auch dem Laien durchaus noch bekannt sein. Dass aber eine vergleichsweise kleine, auf einem Tieflader oder auf der Ladefläche eines LKW transportierte Baumaschine (siehe oben genannte) ebenfalls gefährliche Flüssigkeiten beinhalten kann, ist vielleicht nicht jedem geläufig oder die Maschine im Schadenfall zwischen anderer Ladung nicht sofort erkennbar. Da könnte es durchaus Sinn machen, dass für Rettungskräfte ein entsprechender Hinweis vorhanden ist. Zitieren
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