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Geschrieben (bearbeitet)
Servus liebe Bauliebhaber smile.gif,

ich hoffe im Bezug auf folgende Fragestellung auf etwas fachliche Hilfe... es geht um das Anwenden der BGL, was wir in unserer Gruppe noch nicht ganz durchdrungen haben.

Wir müssen (BGL betreffend) Verfahrensvergleiche Erdbau anstellen und eine komplette Baustelleneinrichtung erstellen (großes Abschlussprojekt der uni). Ich stolpere allerdings immer wieder auf Werte und Prozentzahlen die ich nicht anzuwenden weiss.

erstmal zur begriffdeutung:

abschreibung = wertverlust, vorhaltemonate bedeuten dann buchhalterische komplettabschreibung auf 0?
("das ding is nixmehr wert" - zumindest auf dem papier)

verzinsung = entgangener gewinn durch verzinsung

r = järh. reparaturansatz in %

a) bezieht sich das auf die miete von geräten und/oder auf den besitz und dem damit verbundenem eigennutzen? Zeitspanne gerechnet auf 1 monat?

shades.gif für den verfahrensvergleich nehme ich doch jetzt einfach stumpf die werte für abschreibung,verz. und reparatur und setze sie an? (a+z =0,7)

c) bei der BE kalkulation taucht zusätzlich "a+z" und "r" auf, wodurch sich eine Spalte "reduziert" ergibt, was genau hat das zu bedeuten? wann muss ich "reduzieren" wann nicht?

danke euch für eure hilfe! bearbeitet von Callonm3

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Geschrieben (bearbeitet)
Hoffe, das ich dir das heute noch erklären kann.

Jetzt geht´s erst mal eine Mütze Schlaf nehmen. sleeping.gif

Ich denke, die Meisten hier können mit den Buchstaben BGL nichts anfangen - gemeint ist damit die Baugeräteliste. Das ist ein dickes Buch mit sehr vielen Kostenansätzen für die Baugeräte-Kalkulation.

Damit lässt sich nachweisen (berechnen), wie hoch die Kosten einer Betriebsstunde einer Baumaschine/-gerätes sind. bearbeitet von ZX250
Geschrieben
1. abschreibung = wertverlust, vorhaltemonate bedeuten dann buchhalterische komplettabschreibung auf 0?
("das ding is nixmehr wert" - zumindest auf dem papier)


Abschreibung - das leidige Thema mit dem FA:

Ja, es ist richtig, das die Maschine buchhalterisch einen Restwert von 1,00 € hat. Mit der Summe wird das Gerät in den Büchern geführt, auch dann, wenn es noch einen weitaus höheren Marktwert hat.


2. verzinsung = entgangener gewinn durch verzinsung

Die Annahme ist nicht ganz richtig. Ich will´s mal so einfach wie möglich erklären:

Deine neue Maschine hat einen Neupreis x. Dieser Preis muss, in welcher Form auch immer, bezahlt werden. Hast du Eigenkapital und bezahlst das Teil bar, kannst du mit dem Geld nicht mehr arbeiten. So würde bei einer entsprechenden Spareinlage für den Kaufpreis x keine Verzinsung des Kapitals erfolgen. Das ist in der BGL mit Verzinsung gemeint. wink.gif

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