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Geschrieben
DAs stimm schon,das man normalerweise erst ab 18 in die Feuerwehr darf.Aber da in unserer Abteilung Feuerwehrmännermangel herscht hat der Kommandant mich und 3 andere rübergeholt.Auch weil in der Jugendfeuerwehr fast zu viele sind.
Gruß CAT5080

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Geschrieben
Und das Atemschutzträger bei diesem Brand nichts zu tun hatten stimmt auch nicht,diese können auch zu anderen Tätigkeiten eingesetzt werden.Und wenn manein paar Stunden einen Schlauch trägt ist das auch anstrengend
Gruß CAT5080
Geschrieben
Hallo CAT 5080,
Bitte fasse doch die 3 Beiträge in Zukunft zu einem zusammen. Es gibt dazu den Button "Editieren"
DAs stimm schon,das man normalerweise erst ab 18 in die Feuerwehr darf.Aber da in unserer Abteilung Feuerwehrmännermangel herscht hat der Kommandant mich und 3 andere rübergeholt.Auch weil in der Jugendfeuerwehr fast zu viele sind.

Dann wäre ich aber lieber ruhig. Wenn im Einsatz was passiert zahlt keine Versicherung und wenn das groß Publik wird dürfte dein Kommandant Probleme bekommen, vom Schadensfall mal ganz abgesehen, da es einfach gegen gültiges Recht verstößt.
Und das Atemschutzträger bei diesem Brand nichts zu tun hatten stimmt auch nicht,diese können auch zu anderen Tätigkeiten eingesetzt werden.

Klar, doch diese Arbeiten sind nicht mehr anstrengend wie wenn ein Auto brennt.
Und wenn manein paar Stunden einen Schlauch trägt ist das auch anstrengend

Ein paar Stunden trägst du unter Atemschutz garantiert keinen Schlauch da nach 30min die Luft alle ist.
Gruß
Max
Geschrieben
Hallo Max
Wir dürfen noch keinen Atemschutz tragen,bevor wir 18 sind,wir dürfen auch nicht in brennende Gebäude rein,wir dürfen nur Sachen machen die nicht so Risikoreich sind,z.B.Verteiler besetzen,Schläuche verlegen oder sowas.Gruß CAT5080
Geschrieben
Wir dürfen noch keinen Atemschutz tragen,bevor wir 18 sind,wir dürfen auch nicht in brennende Gebäude rein,wir dürfen nur Sachen machen die nicht so Risikoreich sind,z.B.Verteiler besetzen,Schläuche verlegen oder sowas.

Unter 18 darfst du noch nicht mal die Einsatzstelle betreten wenn du willst dass du einen Versicherungsschutz genießt.
Siehe auch der Auszug aus dem Baden Württembergischen Feuerwehrgesetz:
§ 10   Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr
(1) In die Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung als ehrenamtlich Tätige Personen aufgenommen werden, die
1. das 18. Lebensjahr  vollendet haben,...

Das ist wie fahren ohne Führerschein. Solange nichts passiert, ok. Doch wenn ist keiner mehr glücklich weil dann unangenehme Fragen aufkommen.
Gruß
Max

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