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Hallo zusammen,


vielen Dank für eure Antworten. Nein, das Fahrverhalten haben wir noch nicht geprüft. Meinst das das so schlecht wird?

Gewicht ist kein Thema, wie gesagt 36t ist das Maximum, Breite auch nicht, die ist max. 2,55m, die Länge ist unser Problem.

Wer ist denn für die Erteilung einer solchen Sondergenehmigung (Überlänge) zuständig? Ist das das Landratsamt?

Evtl. würde auch ein leichter 4-achs Tieflader gehen (Leergewicht etwas über 8t), dann wird die Geschichte noch länger. Wenn das Thema mit der geteilten Ladung dann tatsächlich immer zum Tragen kommt, müssen wir ohnehin mit den 18,75m auskommen.


Danke für eure Hilfe!

Gruß

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