ACE1 0 Geschrieben 17. Februar 2013 Autor Geschrieben 17. Februar 2013 Ja, ich besuche den 2 tägigen Kurs, da ich wie gesagt Praxis schon habe. Zitieren
Beat 3 Geschrieben 17. Februar 2013 Geschrieben 17. Februar 2013 Ja, ich besuche den 2 tägigen Kurs, da ich wie gesagt Praxis schon habe.Ok dann ist dies so wie ich beschrieben habe.Du hast es schon selbst gesagt das man einen Portalkran nicht mit einem TDK vergleichen kann. Wie Du auch sagtest die Pendelbewegungen ausgleichen und so mit dem Protalkran hast Du im Griff.Doch TDK, sind wiederum eine ganz andere Welt Daher hat ist eine Prüfung auf einem TDK schon noch eine spezielle Herausforderung, die man klar ohne Training an einem richtigen TDK nicht so einfach schaffen wird.Ich will Dir nicht Angst machen, geh man an der Grundkurs den Rest wird Du dort schon erfahren. Zitieren
Marc67o 4 Geschrieben 17. Februar 2013 Geschrieben 17. Februar 2013 Hallo zusammenalso ACE 1 wenn du den Grundkurs besuchst hast, ist das nur die Therorie wie Beat schon geschrieben hat Auch im Grundkurs muss du einen kleinen Test machen (Schriflich) ca. 20-30 Fragen aber keine Panik sollte kein Problem geben Es kommen nur fragen was ihr in den zwei Tagen durchgenommen habt.Dann gibt es den Lehrnfahrausweis. Nachher hast du 9 Monate Zeit um weitere Kurse zu besuchen und anschliessend die Prüfung abzulegen! Die Prüfung besteht aus (Mündlicher ca. 20 Min., Schriflicher und Praktischer teil), der besteht aus Fahren und Lasten Anschlagen.Wenn du die Prüfung bestanden hast dann bekommst du den richtigen Kranführerschein in Kreditkarten Format.Das berechtigt Dich alle Turmdrehkranen der Katogerie B zu Führen. Zitieren
Beat 3 Geschrieben 17. Februar 2013 Geschrieben 17. Februar 2013 ...Dann gibt es den Lehrnfahrausweis. Nachher hast du 9 Monate Zeit um weitere Kurse zu besuchen und anschliessend die Prüfung abzulegen!...Das ist so nicht ganz korrekt. Der Lehrfahrausweis ist 10 Monate gültig. Das bedeutet das Du 10 Monate Zeit hast um lernen TDK zu führen. Läuft der Lehrfahrausweis ab, ist es vorbei mit üben. Eine Verlängerung des Lehrfahrausweises ist so zu sagen ein Ding der Unmöglichkeit. Doch das wiederum würde die SUVA entscheiden.Alle weitere Kurse sind auf freiwilliger Basis, und haben mit der Prüfung nur bedingt was zu tun. Diese weiteren Kurse sind sinnvoll während der Zeit der Gültigkeit des Lehrfahrausweises zu machen. Rein theoretisch kann einer direkt nach dem Grundkurs an die Prüfung. Die Prüfung kann unabhängig von anderen Kursen, oder auch nach ablaufen des Lehrfahrausweises absolviert werden. Auch wen jemand den Grundkurs schon vor fünf Jahren oder so besucht hat, er kann immer an die Prüfung kommen.Wie gesagt mach den Grundkurs und Du weist anschließend viel mehr als wir hier sagen können. Das wichtigste wurde Dir bereits erklärt Zitieren
Marc67o 4 Geschrieben 18. Februar 2013 Geschrieben 18. Februar 2013 Hoi Beathast recht sind 10 Monate hab mich verschrieben Augen auf! Zitieren
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