Bagger Sigi 1 Geschrieben 17. Februar 2013 Geschrieben 17. Februar 2013 folglich muß ich als Baggerführer einen Kranschein besitzen, wenn ich im Kanalbau Rohre oder den Verbau mit dem Bagger bewegen will?Hallo Zusammen;1. Wir weichen langsam sehr vom thema ab! 2. Wieviele Maschinisten haben überhaupt einen Schein, das Sie mit den Maschinen arbeiten dürfen?Dürfen, nicht KÖNNEN gesagt.Ich selbst kenne keinen der einen "Baumaschinenschein" besitzt. Und den Ausbildungsberuf zum Baumaschinengeräteführer gibt es ja auch noch nicht solange.Bei uns in der Gegend haben die meisten Baggerfahrer, einen Hang zu Landwirtschaft gehabt und da durch immer weiter vorwärts zum Baggerfahrer geworden. Deshalb wird es heute auch immer schwerer gute Maschinsten zubekommen, die das Gefühl für die Maschine haben und auch Wissen was Sie mit dem Gerät alles schaffen können, weil es immer weniger "Bauerjungs" gibt und auch welche, die von klein auf mit den Maschinen groß werden.P.S. Ich hatte mal einen Chef, da sagte zu einen damaligen Kollegen von mir, der wollte nämlich mal den "Schein" machen, wenn Du den Schein hast willst Du gar nicht mehr mit einen Bagger arbeiten, weil die Dir erstmal "nur" erzählen was Du alles nicht mit den Bagger machen darf's und was Du alles zu beachten hast bevor Du mit den Bagger anfäng's zu Arbeiten.Fazit: Der Kollege hat den "Schein" nicht gemacht und sitzt heute immer noch auf einen Bagger, zwar nicht mehr bei der Firma wo Wir mal gemeinsam waren, und hat sich zum Vorarbeiter hoch gearbeitet auch ohne "Schein". Deshalb die ganzen Scheine sind reine Bürokratie und für die Versicherung wichtig, damit Sie Einen beschuldigen können, weil Er ja das hätte Wissen müssen da Er den Schein hat.Und der "Schein" sagt noch lange nicht aus, das Der, der den "Schein" hat, besser baggert als Der, der keinen hat. Meine Gedanken und Erfahrung hier zu,wünsche Euch noch einen schönen Sonntag, mit oder auch ohne "Schein" Zitieren
Martin G. 6 Geschrieben 17. Februar 2013 Geschrieben 17. Februar 2013 Kranschein besitzen Nach meinem Kenntnisstand ist in Deutschland aber noch kein Kranschein vorgeschrieben, sondern nur eine dokumentierte Einweisung. In anderen Ländern Europas sieht es da anders aus... Zitieren
baggerschmid 0 Geschrieben 18. Februar 2013 Geschrieben 18. Februar 2013 meines wissens nach heißt es lt. bg: ein maschinist muß vom arbeitgeber schiftlich beauftrag werden. er soll geistlig und körperlich dafür geeignet sein. vor jetzt schon fast 30 jahren hatten wir die ersten geprüften baumaschinenführer beim brochier. die wirklich großen geräte wurden aber von stammfahrern ohne diesen schein bedient, weil alle gepfüften baumascshinenführer vom arbeitamt kamen und eine umschulung/weiterbildung gemacht hatten. damals war gegabung und erfahrung für den chef wichtiger als dieses stück papier, welches über das eigentlichte können keine aussage trifft. das einzig gute für den chef ist aber das der schriftstückinhaber wissen müßte was er darf und was nicht. Zitieren
Martin G. 6 Geschrieben 18. Februar 2013 Geschrieben 18. Februar 2013 Um das (off-Topic-)Thema abzuschließen bzw. zu beenden, hier der Baustein B72 "Bagger" der BG Bau. Das sollte alle offenen und aufgeworfenen Fragen klären. Und nun wieder zum Thema Lasthaken an Schnellwechslern zurück... Zitieren
nico 4 Geschrieben 10. März 2013 Geschrieben 10. März 2013 Hallo,wie in Betrag 18 bereits von mir geschrieben setzt die Firma Wittfeld an einem Volvo EC 240 C eine Schnellwechsler Aufnahme mit Lasthaken ein, heute konnte ich ein Foto davon machen Zitieren
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