TOM_M 0 Geschrieben 6. November 2012 Geschrieben 6. November 2012 (bearbeitet) Hallo,eine Gemeinde erneuert die Bürgersteige und tauscht somit das vorhandenePflaster gegen Neues aus. Bei dieser Aktion wird an den GrundstücksgrenzenNoppenfolie zum Schutz der Häuser und Mauern aufgestellt - dies relativ tiefim Unterbau des des Pflaster beginnend!!Nun sind aber an verschiedenen Gebäuden und Gartenmauern diese Foliennicht eingebracht worden - ist dies nun Pfusch oder gibt es für diesen Schutzein gewisse Definition nach VOB oder einer anderen Baurichtlinie??Wer hat dazu eine gute Idee??DankeTOM bearbeitet 6. November 2012 von TOM_M Zitieren
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