Mathias85 2.264 Geschrieben 30. Januar 2013 Geschrieben 30. Januar 2013 (bearbeitet) Nach Abschluss der Arbeiten beginnt die Umlegung der Opelgleise Anfang 2014. Da die Opel-Schließung in spätestens 4 Jahren ja sowieso besiegelt ist, frage ich mich, ob man zumindest nicht die Verlegung der Gleise (auf Kosten des Steuerzahlers nehme ich an) nicht irgendwie nach hinten verschieben kann. Zumindest so lange bis entweder die Opel-Schließung vollzogen ist oder man innerhalb einer gewissen Zeit (z.B. zwischen Schließung des Werks und Sanierung des Geländes) bevorstehende Neuansiedlungen vorweisen kann, die den Gleisanschluss weiter nutzen wollen. bearbeitet 30. Januar 2013 von Mathias85 Zitieren
csoekeland 412 Geschrieben 30. Januar 2013 Autor Geschrieben 30. Januar 2013 Da die Opel-Schließung in spätestens 4 Jahren ja sowieso besiegelt ist, frage ich mich, ob man zumindest nicht die Verlegung der Gleise (auf Kosten des Steuerzahlers nehme ich an) nicht irgendwie nach hinten verschieben kann. Zumindest so lange bis entweder die Opel-Schließung vollzogen ist oder man innerhalb einer gewissen Zeit (z.B. zwischen Schließung des Werks und Sanierung des Geländes) bevorstehende Neuansiedlungen vorweisen kann, die den Gleisanschluss weiter nutzen wollen.Das funktioniert nicht so einfach. Das Doppelgleis wird für den Betrieb zwingend benötigt. Zudem ist es planfestgestellt. Was würde passieren, wenn Straßen.NRW die Gleistrasse nicht bauen würde und eine Nachfolgenutzung dieses benötigt? Wer zahlt dann den Neubau?offtopic: Heute beschließt der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung der Stadt Bochum die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Gelände der Opel-Werke 1 & 2. Somit kann GM/Opel nicht einfach irgendwas dort hinsetzen. Die Flächen sollen weiterhin eine industrielle Nutzung behalten. Zitieren
Mathias85 2.264 Geschrieben 30. Januar 2013 Geschrieben 30. Januar 2013 Das funktioniert nicht so einfach. Das Doppelgleis wird für den Betrieb zwingend benötigt. Zudem ist es planfestgestellt. Was würde passieren, wenn Straßen.NRW die Gleistrasse nicht bauen würde und eine Nachfolgenutzung dieses benötigt? Wer zahlt dann den Neubau?Ich meinte eigentlich, dass man zunächst, wo möglich, den Straßenbau macht und die Gleise unangetastet lässt. Nach der Schließung des Werkes hätte man dann entweder die Gleise entfernen können oder eben verlegen, falls es von neu angesiedelten Firmen gewünscht ist. Danach kännte man dann die Straße weiter bauen. Das würde das gesamte Projekt zwar in die Länge ziehen, aber vielleicht immer noch besser, als Geld in neue Gleise zu investieren, die nach 3 - 4 Jahren schon vor sich hin gammeln dürfen.Wenn die Planfeststellung ein Auslassen der Gleisverlegung nicht zulässt ist das aber natürlich was anderes.Hoffen wir also mal, dass die neuen Gleise in ein paar Jahren dann auch wirklich gebraucht werden. Zitieren
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