Funke 191 Geschrieben 20. Juni 2012 Geschrieben 20. Juni 2012 Als Frage,wie wird es denn auf Baustellen mit den Untendrehern geregelt das beim Drehen...Schwenken keine Schäden im Drehbereich vom Standplatz des Kranes an Mensch oder Material entstehen .Giebt ja auch mitdrehende Gegengewichte . Muß da ein Zaun gestellt werden oder langt ein Warnschild. Vielen Dank schon,für Sachdienliche Aufklärung:Gruß,Funke Zitieren
Kai 2 Geschrieben 20. Juni 2012 Geschrieben 20. Juni 2012 (bearbeitet) Also ein Zaun direkt um den Kran wird wohl nicht zwingend nötig sein. Ist nämlich auch in den seltesten Fällen der Fall.Vielleicht gibt es da örtliche Vorschriften, die das Regeln. Grundsätzlich ist der Drehbereich jedoch abzusichern. Ein Warnschild wird da wohl nicht reichen. (Wird schnell übersehen, ist nicht genau, bzw. gibt keinen klaren Abstand an - in der Regel zumindest nicht.) Beispiel: Das Schild steht rechts vom Kran und links stapeln die Arbeiter Kisten... Der Bereich sollte wenigstens mit Flatterband o.ä. abgesichert werden. Ein Zaun würde hingegen auch noch gegen unbefugtes Besteigen des Krans helfen. In Betriebsanleitungen von Kranen finden sich in der Regel auch Sicherheitsvorschriften, die einen Sicherheitsabstand zum Drehradius vorschreiben; z.b. 0,5m, sprich 0,5m Abstand zum Drehradius des Ballast. Dies garantiert immer ausreichend Abstand, auch wenn der mal nicht auf den cm eingehalten wird.Zu allerletzt muss aber auch der Kranfahrer vor und während der Arbeit die Einhaltung des Sicherheitsabstandes kontrollieren. Im Schadensfall trifft es schließlich wieder ihn...Und wenn dann doch der Materialcontainer falsch steht, finden wir es bei "Bilder von Unfällen und Missgeschicken".... Hoffe etwas geholfen zu haben...GrußPS: Noch ein kleiner Nachtrag: Oft wird auch schon zwischen den Spreizholmen des Unterwagens eine Kette bzw. ein Flatterband gezogen. Gerade an den Spreizholmen tritt ja erhöhte Quetschgefahr auf... bearbeitet 20. Juni 2012 von Kai Zitieren
Beat 3 Geschrieben 22. Juni 2012 Geschrieben 22. Juni 2012 ...Giebt ja auch mitdrehende Gegengewichte . Muß da ein Zaun gestellt werden oder langt ein Warnschild...Solche Sachen sind in der Betriebsanleitungen des Krans beschrieben. Wen Ihr mal eine Betriebsanleitung eines Hersteller genauer betrachtet könnt Ihr sehen das es von Kranhersteller ganz klar beschrieben ist, wie das der schwenk Bereich vom Kran abgesperrt sein muss. Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 22. Juni 2012 Geschrieben 22. Juni 2012 ...also auf der Autobahnbaustelle beim Ausbau der A9 zwischen Schleiz u. Triptis, stehen an den Stellen, wo neue Brücken gebaut werden auch ein paar Untendreher rum. Dort sind soweit ich gesehen die Schwenkbereiche mit Bauzäunen abgesichert. Zitieren
Funke 191 Geschrieben 23. Juni 2012 Autor Geschrieben 23. Juni 2012 danke für de Antworten,bringt mich nicht so richtig weiter Mal anders gefragt" soll auf einer Baustelle ne Arbeit ausführen...bin von meinem Bauleiter komplett für meine Arbeit unterrichtet.....fahre auf de Baustelle .....schön hier alles gefunden ....stelle meinen Transporter gleich so nahe wie es geht und für mich passt ans Kopfloch um meine arbeiten zu erledigen....der Transporter steht nahe am besagten Kran der eh nicht arbeitet.Fall 1 Kran dreht sich im Wind (ich als Dummie) beachte das nicht,iss ja auch kein Warnhinnweis da ..Krangegengewichte scheppern gegen den Transporter ......wer ist hier dann der Max?????????Fall 2 de Arbeiter brauchen nach einer gewissen Zeit den Kran ...Kran dreht,Bedienung durch den Kranfahrer...Krangegengewichte scheppern gegen den Transporter ......wer ist hier dann der Max????????? Zitieren
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