UuUNIMOG 0 Geschrieben 8. Juni 2012 Geschrieben 8. Juni 2012 Hallo Hannes,nach kurzer Recherche war z. B. folgendes zu finden: http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.htmlBaulasten werden übrigens nicht im Grundbuch eingetragen, nur bei der Baubehörde geführt. Im Falle eines beabsichtigten Verkaufs kommen sie aber mit Sicherheit wieder "auf den Tisch". Zitieren
Hannes123 0 Geschrieben 8. Juni 2012 Autor Geschrieben 8. Juni 2012 Ja, dass das nur bei der Baubehörde geführt wird, wurde uns von der Behörde auch mitgeteilt.Auch dass das evtl. mal wieder bei dennen auftaucht (wenn z.B. der Käufer von einem Teil mal anbauen möchte). Bei der Nachfrage, was dann passiert wenn die merken, das wir verkauft haben:"Nichts, was sollen wir dann machen, können wir ja nichts machen. Diese Regelung haben wir schon 1000 Fach durchgeführt, da wurde nie bei einem was gemacht".Diese Aussagen sind ja alle schön und gut, nur solange ich das nicht schriftlich habe, nützten die mir auch herzlich wenig, leider. Zitieren
Aka 1.785 Geschrieben 9. Juni 2012 Geschrieben 9. Juni 2012 Soweit ich weiß ist z.B. ein Wohnhaus nur genehmigungsfähig, wenn eine entsprechende Erschließung vorhanden / möglich ist. Wie ich Dich verstehe liegt das Grundstück z.B. hinter dem Grundstück mit dem bestehenden Haus im Außenbereich und wird über das Grundstück der Schwiegereltern erschlossen.Meiner Meinung nach wollen die sich nur absichern, damit nicht in ein paar Jahren irgend jemand mit Schadensersatzforderungen vorm Rathaus steht, weil das Haus entgegen dem BauGB genehmigt wurde... Zitieren
Hannes123 0 Geschrieben 11. Juni 2012 Autor Geschrieben 11. Juni 2012 Ja, das Problem dabei ist ja, das man bei der Bank sein Haus ja als Sicherheit hinterlegt, gibt denke ich wenige die ein Haus bar bezahlen.Wenn die Bank mit dem Haus aber nichts anfangen kann, weil nur unsere Familie drin wohnen darf, dann bringt einen das nicht wirklich weiter.Das die sich nur absichern wollen, stimmt, das haben die uns ja auch wörtlich gesagt - "die Akten müssen sauber sein". Das ja auch alles schön und gut, auch das die meinten das prüft keiner.Wenn es dann aber halt mal doch jemand prüft, hab ich die Papnase auf und darauf habe ich wenig lust.Die Frage ist halt auch, mit was für Strafen man rechnen muss, wenn man eine Baulast nicht einhält. Weiß das jemand? Zitieren
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