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Geschrieben
Hallo,

wir planen ein Haus zu bauen. Jetzt ist das Problem, das wir im Außenbereich bauen wollen, einen "Anbau". Das Grundstück wurde schon getrennt, ein Teil gehört uns und der Teil mit dem bestehenden Haus meinen Schwiegereltern.

Damit wir nun Bauen dürfen, mussten wir beim Landkreise eine Baulast ("Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast") unterschreiben.

In diese Verpflichten wir uns nun aber: "... das nach Errichten der 2. Wohneinheit auf dem Baugrundstück beide Wohneinheiten von dem bisherigen Eigentümer oder der Familie selber genutzt wird. Die Verpflichtung gilt auch für Rechtsnachfolger"

Das bedeutet nun ja, das in beiden Häusern immer nur eine Familie wohnen darf.

Hat jemand einen ähnlichen Fall bei sich? Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr das einfach so hingenommen? Oder kann man per Notar da noch irgenwas machen (Stichwort Wohneigentumsrecht)?

Der Landkreis hat zu uns nur gesagt, das müssen wir unterschreiben, sonst klappt das mit der Genehmigung nicht. Es würde aber später nie einer kontrollieren, ob das auch eingehalten wird.

Ich frage mich halt, wenn meine Schwiegereltern mal nicht mehr in dem ersten Haus wohnen und wir das verkaufen möchten, dann geht das ja eigentlich nicht. Oder anderer Fall, wir können das Haus - warum auch immer - nicht mehr halten und müssen verkaufen, dann können wir das laut der Baulast ja eigentlich auch nicht.

Ich kann mich ja nun nicht darauf verlassen, das der Landkreis sagt, das kontrollieren wir nicht, ob sie das vielleicht doch verkaufen. Nachher prüft das doch mal einer, und was dann?

Wäre super, wenn vielleicht jemand ein Tipp für mich dazu hat.

Danke u. Gruß!!!

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Geschrieben
Hallo Hannes,

wenn es sich um einen Anbau handelt, wird sich der alleine doch nicht verkaufen lassen!?!? Dann müsstest Du eher eine Doppelhaushälfte planen.

Übrigens glaube ich kaum, dass Du mit Deiner Frage hier am richtigen Ort bist.
Geschrieben
Naja, also es ist schon ein eigenständiges Haus -> Eingang, Gas, Wasser, Abwasser ect.
Beide Gebäude sind mit einander Verbunden, über einen Anbau - es besteht aber kein direkter Durchgang.
Es ist also alles getrennt und läßt sich schon alleine Nutzen und somit auch verkaufen. Es ist quasi wie eine Doppelhaushälfte. Bzgl. der Genehmigung musste es aber Anbau "genannt" werden.

Wenn ich hier nicht richtig bin, hast du ein Tipp, wo ich mit der Frage hin müsste?

DANKE!
Geschrieben
Hallo Hannes,

bei einer so wichtigen Angelegenheit solltest Du Dir eine hohe Rechtssicherheit leisten. Und die bekommst Du nur durch verbindliche Aussagen der Baubehörde (vielleicht musst Du Dir nur das nochmal genau durchlesen, was Du unterschrieben hast) oder von einem Rechtsberater (Anwalt) vom Fach.
Geschrieben (bearbeitet)
Ja ist klar, das ich das Rechtssicher brauche!

Der Landkreis sagt, rechtlich ist das so wie wir es unterschrieben haben, und das immer nur das ganze Anwesen einer Famile gehören darf, bzw. so bewohnt werden muss.
Gleichzeitigen sagen die Mitarbeiter der Behörde mir, das wird nicht kontrolliert, tolle Wurst, echt.

An einen Notar/Anwalt haben wir uns schon gewannt, der weiß auch nicht so recht Rat. Werden wir uns wohl noch an einen weiteren wenden müssen.

Das Problem so ist ja auch noch, das ich im prinzip ja damit auch keine Sicherheit für die Bank habe, außer man reist seine Schwiegereltern mit rein, was wir ja natürich nicht wollen.

Alles blöd... tortzdem danke.

Vielleicht hat ja doch noch einer ähnliches "durchgemacht", bzgl einem Austausch wäre ich da sehr interessiert. bearbeitet von Hannes123

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