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Geschrieben
On 10.5.2020 at 16:25, osttechnik fanatiker schrieb:

Hallo, darf ich mit dem T174 eigentlich noch gewerblich auf eine Baustelle fahren vorausgesetzt der Bagger hat gültige UVV betriebshaftpflicht gegeben usw. Spricht irgendwas dagegen? Liebe Grüße 

Deine Frage ist zwar schon ein paar Tage alt, aber vielleicht doch für den Einen oder Anderen noch interessant.

 

Es spielt keine Rolle, ob der 174 privat oder gewerblich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Wichtig ist nur, dass du eine Betriebserlaubnis, die Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und die Streckenerlaubnis gem. § 29 StVO hast. Damit kannst du "fast" überall fahren.

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