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Geschrieben
Guten Tag,

ich habe ein paar Grundsatzfragen:

1. Ich plane mit einem Architekten ein EFH. Es kommt aus Gründen des Bauamtes nicht zum Bau.
Muss ich trotzdem zahlen?

2. Kann er LP I-IV berechnen, wenn auch nur eine BauVORanfrage gestellt wurde?

3. Muss ich zahlen, wenn ich nichts unterschrieben habe, außer dem Bauvorantrag?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Geschrieben
1. Ja, egal was letztendlich gebaut oder nicht gebaut wird du mußt das bezahlen, was im Architektenvetrag (Werksvertrag n. BGB) ausgehandelt wurde. Stehen da z.B. die Lph 1-9 (=Vollarchitektur) und es kommt nicht zum Bau, kann der Architekt auch 1-9 abrechnen abzüglich nicht entstandener Kosten.

2. u. 3. ...wenn du (noch keinen) Architekenvertrag unterschrieben hast, also nix Schriftliches vorliegt, hat der Architekt maximal ein Nachweisproblem, was den genau in dem mündlichen Vertrag vereinbart oder auch nicht vereinbart wurde.
Geschrieben
Ok, danke für die rasche Antwort top.gif
Ich habe mit den HOAI genauer angeschaut und er kann LP1-2 und höchsten eins bis zwei Punkte aus LP3 geltent machen.

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