Webuser 0 Geschrieben 20. April 2012 Geschrieben 20. April 2012 Guten Tag,ich habe ein paar Grundsatzfragen:1. Ich plane mit einem Architekten ein EFH. Es kommt aus Gründen des Bauamtes nicht zum Bau. Muss ich trotzdem zahlen?2. Kann er LP I-IV berechnen, wenn auch nur eine BauVORanfrage gestellt wurde?3. Muss ich zahlen, wenn ich nichts unterschrieben habe, außer dem Bauvorantrag?Vielen Dank für Eure Hilfe. Zitieren
Aka 1.785 Geschrieben 20. April 2012 Geschrieben 20. April 2012 1. Ja, egal was letztendlich gebaut oder nicht gebaut wird du mußt das bezahlen, was im Architektenvetrag (Werksvertrag n. BGB) ausgehandelt wurde. Stehen da z.B. die Lph 1-9 (=Vollarchitektur) und es kommt nicht zum Bau, kann der Architekt auch 1-9 abrechnen abzüglich nicht entstandener Kosten. 2. u. 3. ...wenn du (noch keinen) Architekenvertrag unterschrieben hast, also nix Schriftliches vorliegt, hat der Architekt maximal ein Nachweisproblem, was den genau in dem mündlichen Vertrag vereinbart oder auch nicht vereinbart wurde. Zitieren
Webuser 0 Geschrieben 23. April 2012 Autor Geschrieben 23. April 2012 Ok, danke für die rasche Antwort Ich habe mit den HOAI genauer angeschaut und er kann LP1-2 und höchsten eins bis zwei Punkte aus LP3 geltent machen. Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.