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Geschrieben
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen ab wann oder besser gefragt ab welchen Tätigkeiten, Rohrbruchsicherungen am Stielzylinder verbaut sein müssen???? eusa_think.gif

Haben da bei uns momentan ne heiße Diskusion in der Firma drüber!

Danke im vorraus smile.gif

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Geschrieben

kann mir jemand sagen ab wann oder besser gefragt ab welchen Tätigkeiten, Rohrbruchsicherungen am Stielzylinder verbaut sein müssen???? eusa_think.gif
Haben da bei uns momentan ne heiße Diskusion in der Firma drüber!


Lt. Berufsgenossenschaft:

"Zusätzliche Hinweise für Bagger im Hebezeugeinsatz

● Hydraulikbagger müssen mit
Überlastwarneinrichtung und am
Auslegerzylinder mit Leitungs -
bruchsicherung ausgestattet sein.
● Die Überlastwarneinrichtung
muss im Hebezeugbetrieb ein -
geschaltet sein.
● Hydraulikbagger mit einer zu -
lässigen Traglast kleiner 1000 kg
bzw. einem Kippmoment kleiner
40000 Nm dürfen im Hebezeug -
betrieb auch ohne Überlastwarn -
einrichtung und Leitungsbruch -
sicherung einge setzt werden,
wenn der Hersteller diesen
Einsatz als bestimmungsgemäß
erklärt hat."

b_72.pdf



wave.gif

b_72.pdf

Geschrieben
Danke für deine Antwort aber ist jetzt mit Auslegerzylinder alle Zylinder gemeint oder nur die Hubzylinder. Weil bei uns der Fall z.B. Das wir 3t Betonstützen setzen mit voll ausgestreckten Stiel (Stiel hat ne Länge von 8m ca).
Geschrieben

Danke für deine Antwort aber ist jetzt mit Auslegerzylinder alle Zylinder gemeint oder nur die Hubzylinder. Weil bei uns der Fall z.B. Das wir 3t Betonstützen setzen mit voll ausgestreckten Stiel (Stiel hat ne Länge von 8m ca).


In der BGR 500 steht:

3.16 Sicherheitseinrichtungen an Baggern im Hebezeugbetrieb.
3.16.1 Bagger dürfen im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn sie mit einer
selbsttätig wirkenden
– Sicherung gegen Zurücklaufen der Last,

– Notendhalteinrichtung
und
– Einrichtung zur Lastmomentbegrenzung
ausgerüstet sind und diese Einrichtung in Funktion ist.
3.16.2 Abweichend von Abschnitt 3.16.1 dürfen
- Hydraulikbagger ohne Seiltrieb im Hebezeugeinsatz auch betrieben werden,
wenn sie anstelle der Lastmomentbegrenzung mit einer selbsttätig
wirkenden Warneinrichtung ausgerüstet sind und diese in Funktion ist,
oder
- Hydraulikbagger ohne Seiltrieb mit einer zulässigen Traglast kleiner 1 000
kg in der kleinsten, um 360° drehbaren Ausladung bzw. einem Kippmoment
kleiner 40000 Nm, die nicht mit einer Warneinrichtung zur Lastmomentüberwachung
ausgerüstet sind, im Hebezeugbetrieb eingesetzt werden,
wenn und soweit der Hersteller diesen Einsatz als bestimmungsgemäss erklärt.

06.pdf



Ich verstehe das so, dass die Last gegen unbeabsichtigtes Ablassen (Schlauch/Rohrbruch!) gesichert sein muss.

Ich würde also an Ausleger- und Stielzylinder Rohrbruchsicherungsventile einbauen.
Diese 50 Euronen mehr machen die Firma nicht arm und Ihr seid auf der sicheren Seite.

Aber am besten fragst Du einen Hydraulikfachmann.
Better safe than sorry!

wave.gif

06.pdf

Geschrieben

Weil bei uns der Fall z.B. Das wir 3t Betonstützen setzen mit voll ausgestreckten Stiel (Stiel hat ne Länge von 8m ca).


Dazu faellt mir noch was ein.

Euer Polier oder Bauleiter sollte sich vielleicht mal mit den entsprechenden Vorschriften vertraut machen eusa_think.gif

Bevor Ihn die 3 Tonnen erwischen tongue.gif

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