Pete 1 Geschrieben 19. März 2012 Geschrieben 19. März 2012 Hallo zusammen,kann mir jemand sagen ab wann oder besser gefragt ab welchen Tätigkeiten, Rohrbruchsicherungen am Stielzylinder verbaut sein müssen???? Haben da bei uns momentan ne heiße Diskusion in der Firma drüber!Danke im vorraus Zitieren
fuchswolf 2 Geschrieben 20. März 2012 Geschrieben 20. März 2012 kann mir jemand sagen ab wann oder besser gefragt ab welchen Tätigkeiten, Rohrbruchsicherungen am Stielzylinder verbaut sein müssen???? Haben da bei uns momentan ne heiße Diskusion in der Firma drüber!Lt. Berufsgenossenschaft:"Zusätzliche Hinweise für Bagger im Hebezeugeinsatz● Hydraulikbagger müssen mitÜberlastwarneinrichtung und amAuslegerzylinder mit Leitungs -bruchsicherung ausgestattet sein.● Die Überlastwarneinrichtungmuss im Hebezeugbetrieb ein -geschaltet sein.● Hydraulikbagger mit einer zu -lässigen Traglast kleiner 1000 kgbzw. einem Kippmoment kleiner40000 Nm dürfen im Hebezeug -betrieb auch ohne Überlastwarn -einrichtung und Leitungsbruch -sicherung einge setzt werden,wenn der Hersteller diesenEinsatz als bestimmungsgemäßerklärt hat."b_72.pdf b_72.pdf 1 Zitieren
Pete 1 Geschrieben 20. März 2012 Autor Geschrieben 20. März 2012 Danke für deine Antwort aber ist jetzt mit Auslegerzylinder alle Zylinder gemeint oder nur die Hubzylinder. Weil bei uns der Fall z.B. Das wir 3t Betonstützen setzen mit voll ausgestreckten Stiel (Stiel hat ne Länge von 8m ca). Zitieren
fuchswolf 2 Geschrieben 20. März 2012 Geschrieben 20. März 2012 Danke für deine Antwort aber ist jetzt mit Auslegerzylinder alle Zylinder gemeint oder nur die Hubzylinder. Weil bei uns der Fall z.B. Das wir 3t Betonstützen setzen mit voll ausgestreckten Stiel (Stiel hat ne Länge von 8m ca).In der BGR 500 steht:3.16 Sicherheitseinrichtungen an Baggern im Hebezeugbetrieb.3.16.1 Bagger dürfen im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn sie mit einerselbsttätig wirkenden– Sicherung gegen Zurücklaufen der Last,– Notendhalteinrichtungund– Einrichtung zur Lastmomentbegrenzungausgerüstet sind und diese Einrichtung in Funktion ist.3.16.2 Abweichend von Abschnitt 3.16.1 dürfen- Hydraulikbagger ohne Seiltrieb im Hebezeugeinsatz auch betrieben werden,wenn sie anstelle der Lastmomentbegrenzung mit einer selbsttätigwirkenden Warneinrichtung ausgerüstet sind und diese in Funktion ist,oder- Hydraulikbagger ohne Seiltrieb mit einer zulässigen Traglast kleiner 1 000kg in der kleinsten, um 360° drehbaren Ausladung bzw. einem Kippmomentkleiner 40000 Nm, die nicht mit einer Warneinrichtung zur Lastmomentüberwachungausgerüstet sind, im Hebezeugbetrieb eingesetzt werden,wenn und soweit der Hersteller diesen Einsatz als bestimmungsgemäss erklärt.06.pdfIch verstehe das so, dass die Last gegen unbeabsichtigtes Ablassen (Schlauch/Rohrbruch!) gesichert sein muss.Ich würde also an Ausleger- und Stielzylinder Rohrbruchsicherungsventile einbauen.Diese 50 Euronen mehr machen die Firma nicht arm und Ihr seid auf der sicheren Seite.Aber am besten fragst Du einen Hydraulikfachmann.Better safe than sorry! 06.pdf Zitieren
fuchswolf 2 Geschrieben 20. März 2012 Geschrieben 20. März 2012 Weil bei uns der Fall z.B. Das wir 3t Betonstützen setzen mit voll ausgestreckten Stiel (Stiel hat ne Länge von 8m ca).Dazu faellt mir noch was ein.Euer Polier oder Bauleiter sollte sich vielleicht mal mit den entsprechenden Vorschriften vertraut machen Bevor Ihn die 3 Tonnen erwischen Zitieren
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