JoH 0 Geschrieben 12. März 2012 Geschrieben 12. März 2012 Hallo,welche Regelmaße gelten für die Anlage von Fußwegen neben Straßen ohne Hochbord (hier: Bahnübergang BÜ) einschl. Sicherheitsstreifen?In der RAS-Q Ausgabe 1996 finde ich hierzu eindeutige Angaben:- Gehwegbreite in der Regel: 1,5m- Sicherheitsstreifen für V < 50 km/h: 0,75m= Gesamtbreite: 2,25mIn der RAST06 Ausgabe 2006 finde ich keine eindeutige Regelangabe.- Grundmaß Gehweg von: 1,80m- Sicherheitsraum S2 in der Regel: 0,5m= Gesamtbreite: 2,30m- Mindestgehwegbreite von 2,5m orientiert sich an der Begegnungsmöglichkeit 2er Fußgänger und Sicherheitsräumen zu Gebäuden und FahrbahnDa am BÜ kein Gebäude sein kann, wäre dann die Unterschreitung um 0,25m möglich, also wieder= Gesamtbreite: 2,25mWelches Regelmaß ist denn nun richtig?Wie sind die Maße aus der RAST06 anzuwenden?Danke für jede Information,Grüße, JoH Zitieren
MisterOJ 2 Geschrieben 18. März 2012 Geschrieben 18. März 2012 Hallo und willkommen im Forum. welche Regelmaße gelten für die Anlage von Fußwegen neben Straßen ohne HochbordGehweg neben Fahrbahn ohne Hochbord?? Wie is´n der dann abgetrennt?? Trennstreifen? Irgendwie kann ich mir das nich so richtig vorstellen... (hier: Bahnübergang BÜ) Planst du einen Bahnübergang?? kannst mir ja (ggf auch per PN) mal mehr Infos und vorallem zukommenlassen...OJ Zitieren
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