slow-driver 0 Geschrieben 18. Februar 2012 Geschrieben 18. Februar 2012 Hallo, hab mal wieder eine Frage bezüglich einer Straßenzulassung für einen Radlader.Wie ist das genau geregelt? Dachte immer bis 20 kmh ist keine Zulassung nötig?Wie ist es bei Radladern wenn sie 40 kmh laufen?Wie verhalten sich dann die Kosten für eine Versicherung von 20 auf 40 kmh?Oder sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit der Betriebshaftpflicht versichert?Danke für eure mühe.mfg slow-driver Zitieren
Jogeos 0 Geschrieben 18. Februar 2012 Geschrieben 18. Februar 2012 Hallo,wenn die Maschine mehr als 20 km/h Bauartbedingt läuft und in den Bereich der StVO läuft musst Du sie zulassen, mit eigener Versicherung, Kennzeichen, TÜV usw. Führerscheinpflicht ändert sich dadurch ebenfalls. Normal bei 20 km/h ja T, danach bis zu CE bei mehr als 7,5 t.Gruß Johannes Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 18. Februar 2012 Geschrieben 18. Februar 2012 Bis 25 km/h ist Führerschein Klasse L da der Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschine gilt die nur 20 km/h fährt. Zitieren
slow-driver 0 Geschrieben 19. Februar 2012 Autor Geschrieben 19. Februar 2012 Hallo, danke für eure schnellen Antworten. Haben mir schon mal weitergeholfen. Wäre es dann keine Überlegung wert den Lader auf 20 km/h zu drosseln wenn er schneller läuft?Dann entfällt alle 2 Jahre der Tüv und eine Extra-Versicherung ist auch nicht nötig.mfg slow-driver Zitieren
Maulwurfmax 2 Geschrieben 19. Februar 2012 Geschrieben 19. Februar 2012 Servus Moatl,die Fragen, die ich mir stellen würde, sind:- Wie oft pro Jahr muss der Radlader auf eigener Achse umgesetzt werden?- Wie viele km pro umsetzen müssen im Schnitt gefahren werden?Um welchen Radlader handelt es sich eigentlich (Größe)?Gruß Max Zitieren
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