Hydraulikdoktor 10 Geschrieben 20. Februar 2012 Geschrieben 20. Februar 2012 so einfach ist das nicht es muß dann auch die passende betriebserlaubnis angefordert werden da ja auf deiner jetztigen betriebserlaubnis ja die 40 kmh eingetragen sind passend zur serien nr das justieren muß sowieso jemand machen der berechtigt ist sprich ein monteur mfg Zitieren
19wolfi84 17 Geschrieben 20. Februar 2012 Geschrieben 20. Februar 2012 hab ich gesagt cat monteur? denk schon oder?die betriebserlaubnis kann nachgereicht werden is wohl nicht so tragisch oder?es wird das typenschild getauscht (höchstgeschwindigkeit) dann über den code die geschwindigkeit einprogrammiert und die betriebserlaubnis wird nachgeliefert. is aber schon standart so oder ist das bei new holland anders?gruss wolfi Zitieren
SirDigger 2.267 Geschrieben 21. Februar 2012 Geschrieben 21. Februar 2012 Damit das es ein Monteur ist, ist die Sache nicht geregelt. Mann muss ein Gutachten erstellen lassen, von einen der üblichen Prüforganistationen (TÜV/DEKRA usw. )Damit kann man dann die ABE bzw den Fahrzeugschein ändern lassen. Ich hab das mit ein paar Geräten die 25 km/h liefen schon hintermir, jetzt alle schön 20KM/H Schilder dran, geänderte ABE/Scheine, und kein Numemrnschild und Versicherung nötig. Und ich hab meinen Helden Gedeih und Verderb angedroht wenn daran wieder gedreht wird....... Zitieren
Hydraulikdoktor 10 Geschrieben 21. Februar 2012 Geschrieben 21. Februar 2012 Ja so ist es bei Monteur spreche ich vom Hersteller direkt der Besitzt die ABE welche dann auf diese Fahrgestell Nr Ausgestellt wird oder aber es wird von Händlern gemacht dann benötigst ein Einzelgutachten dies erteilt in D der TÜV mfg Zitieren
19wolfi84 17 Geschrieben 21. Februar 2012 Geschrieben 21. Februar 2012 wenn die abe für 40 km/h schon gemacht ist - war das bei uns nur eine formalität... grüsse wolfi Zitieren
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