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Geschrieben
Hallo, wenn du doch Maurer bist,haste doch genug Arbeit im Hochbau? Mit dem Baggern ist das immer so eine Sache,ein Loch ist nicht gleich ein Loch,bzw wenn du nicht weisst was darunter ist.Meiner Meinung nach sollte man die Kirche im Dorf lassen,schnelles Geld ist damit nicht zu machen.Kannst deinem "Unternehmen" ja als Hausmeisterservice benennen,ich würde auf jedenfall versuchen,unter 17500,00 € zu bleiben.
Alles Gute dafür.
MfG Michael.

PS: Nur weil der Bauer eine Badehose trägt,heisst es nicht,das er Schwimmen kann.!!!! whistling.gif

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Geschrieben
Das ist richtig. Aber als Maurer darfst du kein Haus bauen wenn du keinen Meister hast....
Geschrieben (bearbeitet)
hast du denn wenigstens bei deiner Krankenkasse angefragt ob die für dein Nebengewerbe Beiträge haben wollen ??? eusa_think.gif

Weil wenn du das nicht gemacht hast könnte schon der erste Stolperstein kommen!

Und zum Thema Rechnungen sicherlich musst du Steuern auf deine Rechnung schlagen ,Hallo ????

Je nach Art und Umfang des Gewerbes bist du vielleicht in der Sparte Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aber auf deine Rechnung muss doch die Umsatz bzw. Mehrwertsteuer drauf

oh oh oh unsure.gif bearbeitet von seppl5
Geschrieben
und wenn man nicht gerade ein Eigenheim besitzt sollte man auf jedenfall seinen Vermieter darüber Informieren was man plant !

Weil er kann das Gewerbe im Nachinein Untersagen

ich hab die ganze Sache im Sand verlaufen lassen , hätte gerne was eigenes gemacht vielleicht klein anfangen und eventuell Groß werden aber der Weg ist lang und sehr sehr anstrengend !

Und wenn du dann vielleicht noch für einen Arbeitest der dir die Kohle net zahlt war es das
Geschrieben
Anfangs brauchst du kein Steuerberater, für was denn damit er dir sagt das du bis 17500 € keine Umsatzsteuern zahlst und nicht ausweisen darfst?

Mach dich mal schlau mit dem §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

Ohne ausgewiesene Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen wirst du nackig da stehen mit Aufträgen die du an einer Hand abzählen kannst im Baugewerbe und du befindest dich immer noch im Kreis des Scheingewerbe und wirst dem Zirkel Minijob nicht los.

Mein Tip verzichte auf des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz und weise die Ust. auf deinen Rechnungen aus und dein weg wird etwas geradliniger. Im Gründungsjahr nicht aber das Laufende Jahr solltest du schon einen Gewinn einfahren der auch nur z.B 2000€ beträgt z.B. somit ist deine Laufbahn beim Finanzamt freundlich, der Staat will ja auch ein Stück vom Kuchen haben.

Du betreibst dein Gewerbe in der Bausparte wo hohe Investitionen getätigt werden wie Ersatzteile und Zubehör für den/ die Maschine, Büroausstattung, Werkzeuge etc.
Da kannst du die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen wo du sogar eventuell Steuern vom Finanzamt wiederbekommen kannst aber nur bei Verzicht auf §19 Abs. 1 Ustg


Schau im Internet bei deiner Örtlichen Handwerkskammer vorbei und dort erfährst du was zulassungspflichtiges Handwerk ist ( mit Meisterbrief) und zulassungsfreies Handwerk.
Ein sehr komplexes Thema mit der Gründung daher sollte der Start gut überlegt sein und mit viel Fleiss und Glück ist mit grossem Optimismus schaffst du auch eine eigene Firma als Gmbh aufzubauen.

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