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Hallo Straßenbauexperten,

meine Frage: kann/wird eine seitliche Entwässerungsrinne auf die fahrbahnbreite angerechnet?

konkretes Beispiel: ich hab eine 5,50m breite Fahrbahn (aus Asphalt) mit Pultprofil, beiderseits anschließend ein 1m breites Bankett und auf der "tieferen" Seite eine offene Entwässerungsmulde zur Versickerung.

Jetzt gibt es einen Abschnitt, wo im Muldenbereich ein kleiner Einschnitt besteht
--> somit kann ich dort die Mulde nicht anlegen

--> meine Lösung:
- Bankett & Mulde fallen weg
- als seitlichen Fahrbahnabschluss hab ich einen Hochbord vorgesehen
- für das hier anfallende Wasser hab ich Straßenabläufe (300x500) vorgesehen (Abstand entsprechend der anfallenden Wassermenge)
- aufgrund des Straßenlängsgefälles (ca. 3%) ist eine 30cm breite Bordrinne(*) ausreichend.

(*)Ausführung in der gleichen Quer- und Längsneigung wie die Fahrbahn - somit imho mit Fahrzeugen befahrbar

Frage: kann ich in dem o.g. (Bordrinnen-)Bereich die Fahrbahn 5,50m breit lassen oder muss ich die Breite der Fahrbahn entsprechend vergrößern?

(bei Spitzrinne / Pendelrinne würde ich das aufgrund deren größerer Querneigung sowieso machen)


OJ wave.gif

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