Aka 1.782 Geschrieben 8. März 2013 Geschrieben 8. März 2013 Bin kein Jurist, aber trotzdem vielleicht ein sinnvoller Tipp - man muß zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Eine Anzeige bei Polizei / Staatsanwaltschaft sorgt zwar dafür, dass der Täter bestraft wird, bringt aber den unterschlagenen Gegenstand nicht zurück.Das ist Sache des Zivilrechts, man müßte also Klage auf Herausgabe, etc. einreichen, die letztendlich in einem vollstreckbaren Titel mündet mit dem Du bzw. ein Gerichtsvollzieher tätig werden kann.Ist in anderen Angelegenheiten auch so, eine strafrechtliche Verurteilung bringt dem Opfer herzlich wenig. Um Schadensersatz, etc. zu erstreiten ist eine Zivilklage erforderlich. Zitieren
Anderlopf 3 Geschrieben 1. April 2013 Geschrieben 1. April 2013 Hallo, so läuft das, die Erfahrung musste ich mit unsere Rechtssystem auch schon machen. Ein Dieb und Betrüger ist doch ein armer Mensch und von dem ist auch meist nichts zu holen.Ist halt kein böser gemeiner Autofahrer den man schön schröpfen kann, den der muss sein Maul halten, den er ist meist auf seinen Lappen angewiesen. Zitieren
BauChefRene 0 Geschrieben 26. Juli 2013 Geschrieben 26. Juli 2013 Ich würde mal auf verschiedenen Seiten nach diesem Gerät suchen. Am besten nach gebrauchtem Gerät. Sollte das der jenige übers Internet verkaufen dann gibt er auch ein dass das Gerät gebraucht ist. Eine Strafanzeige zu stellen - weiß nicht - meinstens bringt das nicht so viel.Viel Glück Zitieren
bastille 0 Geschrieben 20. November 2013 Geschrieben 20. November 2013 Richtig, eine Strafanzeige bringt die Sachen nicht wieder zurück. Hier muss zivilrechtlich geklagt werden. Hat denn der Anwalt nicht dazu geraten, gegen ihn vorzugehen?Eigentlich kann ich es mir nicht vorstellen, dass man einfach so aufgibt und den von sich aus laufen lässt. Zitieren
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