juwobe 0 Geschrieben 4. November 2011 Geschrieben 4. November 2011 Zum Thema kann ich als Fahrzeugtechniker nichts beitragen - aber vielleicht zur rechtlichen Situation, da ich selbst als Gerichts-Gutachter tätig bin:Es gibt Parteigutachter (die - wenn wundert´s) eher zu Gunsten derjenigen "gutachten", die sie beauftragt haben.War das bei dem von Dir zitierten Gutachter der Fall - oder hat den das Gericht beauftragt??Denn die andere Gutachterart sind die Gerichtsgutachter, die das Gericht dann bestellt, wenn sich zwei Parteigutachter in der Wolle haben. Das sind quasi die neutralen...Dein Anwalt kennt das bestens.Das Gericht beauftrag einen Gerichts-Gutachter mit dem sogenannten Beweisbeschluß: Da steht genau ´drin, was er zu begutachten/untersuchen/beantworten hat. Deswegen ist die genaue Formulierung des Beweisbeschlusses enorm wichtig!In Deinem Fall könnte es z.B. heißen: "Ist es auszuschließen, dass durch Korrosion an der Steuerung eine Fehlfunktion eintrat?" Da kann eigentlich niemand nein sagen...Aus meinen Erfahrungen in der Fahrzeugtechnik (und ja, da gibt es auch Elektroniken!!) halte ich als Gutachter zunächst einmal alle für möglich. Es gibt genügend Beispiele dafür.Viel Erfolg!Jürgen Zitieren
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