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Geschrieben
Ja so soll es eigentlich sein sofern nicht anders vereinbart , das tut diese und andere Firmen aber oftmals nicht, aber in diesem Spezielen Fall ist ans Licht gekommen das angeblich im Vertrag gar nichts von der Abfuhr stand sondern lediglich vom Abbruch also ein fehler auf Seiten der Stadt.
Mfg Raddel

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Geschrieben
So ist es eben - wo es schwarze Schafe gibt darf man gerne mit dem Finger draufdeuten. Bei den Öffentlichen sitzt der schwarze Peter aber allzuoft in den eigenen Reihen.
Bauzeitenverzug, zweifelhafte Bauqualität und Kostenexplosion werden dass gerne mal auf den Unternehmer der eigentlich gut arbeiten will geschoben. Nur dieser wird ja in Verträgen auch oft geknebelt und darf sich nicht zu einem verkorksten Amtsentwurf/Vorstellungen in den Ämtern äußern ...

Ich sehe es mit einem weinenden und lachenden Auge - einmal lachend weil es mich freut wenn jemand wegen solcher Kleinigkeiten gut auf die Schnauze geflogen ist, weinend weil sich doch sowieso nichts ändert und ich wegen dieser Dinge mit ehrlichem Bau oft kein Geld verdienen kann sondern solche Kleinigkeiten eiskalt ausnutzen/bepreisen muss und weiterhin weinend weil ich in Zukunft befürchte ungerne sagen zu wollen dass ich mein Geld mit dem Baugeschäft verdiene ...
  • 3 months later...
Geschrieben
12 IN 228/11 - In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Norddeutsche Abbruch GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Norddeutsche Abbruch GmbH, d. vertr. d. d. GF Sven Baran, Drangstedter Str. 29a, 27624 Bad Bederkesa (AG Tostedt, HRA 200719), ist am 11.01.2012 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern der Antragstellerin wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer Landstr. 230, 22549 Hamburg, Tel.: 040 8078810, Fax: 040 807881-20, bestellt worden.

Amtsgericht Cuxhaven, 11.01.2012
Geschrieben
Es ist mal wieder soweit... Weiß jemand, wieviele Insolvenzen der schon hingelegt hat?
Und mal wieder werden Fuhrunternehmer, Entsorger und Sandlieferanten in die Röhre gucken.
Mal sehen, ob da was versteigert wird, vielleicht kann man da ja noch nen KATO Bagger abstauben.
Aber warscheinlich ist das meiste Inventar verschwunden, oder gehört nicht der GmbH.
Ich denke mal daß wir den Herrn Baran bald mit ner neuen Firma wieder aufm Markt sehen werden.
Geschrieben
Hab nen ähnlichen Fall mitbekommen .
Da war einer schon 4 mal Konkurs .
Namensgeber / Geschäftsführer war dan jedes mal ,wen eine neue Firma / GmbH gegründet wurde , jemand anders aus der Verwandschaft .
Der eigendliche ( Bankrott ) Inhaber wurde quasi als Geschäftsführer eingestellt .
Als GmbH haftet ja keiner mit seinem Privatvermögen .
Schlimm so was für Arbeiter ,Sub´s und Lieferanten.

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