Verachtert 0 Geschrieben 12. August 2011 Geschrieben 12. August 2011 ...... also da kann ich mich nur voll und ganz geertyke anschließen und gute Technik gibts schon lange auf dem Markt ! Christian Zitieren
maulwurf 62 Geschrieben 12. August 2011 Geschrieben 12. August 2011 So ist das in unserm Lande in dem Land der Theoretikerauf dem Papier( Urteil) ist es kein Problem aber in der PraxisSelbst bei mir kommen Fragen auf müssen Sie jetzt Bohren? Ich kann nicht Arbeiten.Da es leider immer weniger Menschen gibt die Praktisch Arbeiten und immer mehr die nur RedenIst dies leider das Ergebnis.Neuanschaffung in Neue Geräte und Werkzeuge gut und schön aber Abbruchmaschinen gibt es ja nun auch nicht im Sonderangebot bei Discountern.Aber mich wundert nichts mehr, in einem Land, wo in einem Ländlichen Baugebiet ( ja ein Bauernhof gibt es dort noch) ein Geruchsgutachten erstellt werden muss, damit belegt ist dass der Misthaufen Stinken kann.Nun Gebäude entstehen am Computer und pling sind diese per Entertaste dann gebaut, ohne Lärm und Dreck ganz Sauer und schnell. Kein Lastwagen, keine Betonpume, kein Kran, keine Kreissäge, keine Montage der Haustechnik einfach per Tastendruck. Denn in dieser Welt leben diese Klagenden Menschen und die Urteilsfinder. Jürgen Zitieren
Verachtert 0 Geschrieben 12. August 2011 Geschrieben 12. August 2011 aber Abbruchmaschinen gibt es ja nun auch nicht im Sonderangebot bei Discountern deswegen kann so was auch nicht jeder machen Zitieren
SirDigger 2.261 Geschrieben 12. August 2011 Geschrieben 12. August 2011 Zeigt mir mal eine Maschine die es im Sonderangebot gibt. Davon ab, hat dieses Urteil ja nicht nur Auswirkungen auf die Abbruchbranche, das betrifft jedwedes Gewerk was irgendwie Lärm produziert. Also von A wie Abbruch bis Z wie Zaunbau. Und selbst mit der modernsten Technik, kommt man nicht in den Bereich der 65db, weder im Abbruch, noch im Neubau. Das Problem ist, das deer Gesetzgeber nicht zwischen einer Dauerlärmbelastung, und einer Lärmbelastung mit absehbarem Ende = Bau fertig, unterscheidet. Und das öffentliche Auftraggeber nicht im borraus Entschädigungen anbieten dürfen, und die privaten/geschäftlichen Bauherren zugeizig sind, und beide den Ärger auf sich zukommen lassen, um hinterher festzustellen, das der Baustop per einstweiliger Verfügung + der ganzen Gerichtsmist hinterher deutlich teurer wird. Zitieren
Fumakilla 1 Geschrieben 12. August 2011 Geschrieben 12. August 2011 Mahlzeit,macht mal hier jetzt nicht so Baulärm...ist schließlich gleich Mittagsruhe ! (13-15 Uhr)da ist gar kein lärm erlaubt MfGMarko Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.