Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 4. Februar 2005 Geschrieben 4. Februar 2005 Wenn Unglücke passieren mit Baumaschinen, ist der Baumaschinenführer relativ gut geschützt im Führerhaus.Oft ist es so, das Maschinenführer versuchen rauszuspringen und dann von der eigenen Maschine erschlagen werdenPflicht ist, sich anzuschnallen. Mal ehrlich Kollegen wer tut das?? .Sicherheitsgurt und Überrollschutz retten Leben! Zitieren
Gast Geschrieben 4. Februar 2005 Geschrieben 4. Februar 2005 Bei Mobilbaggern ist ja eigentlich sogar Pflicht im Strassenverkehr sich anzuschnallenoder hab ich das falsch in Erinnerung?Tut in der Praxis natürlich keiner - habs noch nie gesehen Aber das schlimmste ist auch beim Traktor wenn die Kiste kippt und man versuchtabzuspringen oder rauszukommen. Lieber gut festhalten bevor man erdrückt wird Zitieren
Gast weserhütte14 Geschrieben 4. Februar 2005 Geschrieben 4. Februar 2005 Mit dem Lader von einem Bekannten der fast jeden Tag auf der Strasse fährtIst der Gurt sogar Kaputt (gerissen). Und Als der Mal angehalten wurde weil er die Palleten Gabel nicht runter gemacht hat, haben die Polizisten Auch nix gesagt als der Fahrer nicht angeschnallt war. Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 4. Februar 2005 Autor Geschrieben 4. Februar 2005 Sehr oft zu beobachten auch bei Walzen. Zum Teil ohne Führerhaus. Oder Erdverdichter, hier werden auch sehr oft Leute drauf eingesetzt, die nicht eingewiesen sind. Die Kippen sehr gerne an Böschungen. Falsch ist die Meinung:Walze fahren kann jeder." Tödlicher Irrtum Aus Unfällen lernenHier gibt es noch mehrAus Unfällen lernen Zitieren
Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 4. Februar 2005 Autor Geschrieben 4. Februar 2005 (bearbeitet) In Zukunft kann man davon ausgehen, dass noch weniger kontrolliert wird. Clement versucht zurzeit die StAfAs aufzulösen und die Kontrolle auf die Berufsgenossenschaften zu übertragen.Die wollen zum Teil auch nur beraten und nicht mehr kontrollieren. Ein fataler Fehler.Es wird so sein, das, wenn was passiert einige überrascht sein werden für was sie alles Schuld tragen. Es ist zwar so, das auch wenn man Schuld hat nicht zahlen muss, dazu ist die Unfallversicherung sprich BG da, aber strafrechtlich belangt wird man dann trotzdem.Wenn ein Arbeiter "hinter dem Bagger arbeitet" wie man sagt, also sich im Bereich der Schaufel aufhält ist dies eindeutig grob fahrlässig, das sagte mir vorige Woche ein TAD der BG.Der Maschinenführer ist verpflichtet die Arbeiten einzustellen, sonst ist er dran.siehe BGR 500siehe 3.3.1 und 3.3.2 Es gab jetzt hier in der Gegend einen Unfall, da hielt ein Arbeiter " Steine fest auf einer Palette, die mit einem kleinen Radlader verfahren wurde.Er stolperte, kam zu Fall und wurde vom Radlader überrollt. Schwerstverletzt hat er überlebt, wird aber bleibende Schäden behalten und nie mehr auf dem Bau arbeiten können.Grobfahrlässig, sagt die BG und versucht die Kosten an die Betriebshaftpflicht des Pflasterbetriebes weiterzuleiten.Hier ein ähnlicher UnfallVerantwortung bei Unfällen bearbeitet 5. Februar 2005 von Betriebsratvorsitzender Zitieren
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