Roemer100 0 Geschrieben 19. Juli 2011 Geschrieben 19. Juli 2011 (bearbeitet) Profitables Geschäftsmodell einer besonderen Wohnungsbaugesellschaft als sichere Altersvorsorge für den BauunternehmerAusgangssituation:Es gibt zahlreiche Empfänger von Sozialleistungen, die Eigentümer eines Eigenheimes sind. Diese Betroffenen stehen vor dem Problem, dass sie an ihrem Haus hängen, sich dieses aber nicht mehr auf Dauer leisten können.Der Anspruch der Eigentümer auf Unterstützung umfasst jedoch ausschließlich die Heizkosten und in geringem Umfang weitere Nebenkosten. Damit kann das Eigenheim nicht unterhalten werden und die Betroffenen sind in einer schlimmen finanziellen Situation.Würden sie das Wohngeld wie in einer vergleichbaren Mietwohnung erhalten, könnten sie das Eigenheim solide unterhalten und hätten keine zusätzlichen Belastungen vom Haus.Lösungsansatz: Der Lösungsansatz kann darin bestehen, dass es einen Käufer des Eigenheimes gibt, der den Verkäufern einen langfristigen Mietvertrag gewährt, sodass sich an der Wohnsituation der bisherigen Eigentümern nur eines ändert, es gibt keine Sorgen, die Kostenübernahme durch das Amt, keine zusätzliche Belastungen aus dem Eigentum an einem Haus und neu eine finanzielle Rücklage von mehreren Tausend €.Da das Eigenheim zum Schonvermögen gehört, gehört auch der Verkaufserlös zum Schonvermögen.Die Höhe des Schonvermögens ermittelt sich über das Alter der Verkäufer in Jahren x 150 € pro Lebensjahr.Mit dem Verkauf werden die bisherigen Eigentümer nicht nur ihre Last los, sondern sie leben weiter im gleichen Haus, das Jobcenter bezahlt z.B. die Miete, Nebenkosten und Wärme und sie erhalten zusätzlich ein Schonvermögen in Geld in einer Größenordnung bis zu 9600 € pro Person.Wen braucht der bisheriger Eigentümer ?Einen Käufer, der an einem langfristigen und soliden Mieter interessiert ist, der das Mietobjekt wie sein Eigentum behandelt.Was braucht der neue Eigentümer ?Einen soliden, langfristigen Mieter mit pünktlicher Mietzahlung und pfleglicher Behandlung des Mietobjektes.Damit decken sich die Interessen des neuen Eigentümers mit den denen der ehemaligen Eigentümer und nunmehr neuen Mieters.Mit der Beschränkung des Schonvermögens auf 150 € pro Lebensjahr und Person ist der Kaufpreis der Immobilie relativ gering, meist wesentlich geringer als Sach- bzw. Ertragswert.Der Erwerb wird eine solide Investition mit bestem Ertrag.Beispielrechnung:Kleines Eigenheim mit einer Wohnfläche von 70qmKaufangebot beschränkt auf 150 € / qm = 10.500 € Kaufpreis – Schonvermögen der VerkäuferMiete pro qm 4,5 € x 70 qm = 315 € pro Monatund3.780 € pro Jahr = 36% des KaufpreisesDie Gesellschaft neben dem Bauunternehmen als Sicherheit und AltersvorsorgeBesonders optimal ist die Ergänzung eines Bauunternehmens um eine Wohnungsbaugesellschaft mit hauptsächlich solchen Eigenheimen.Die Werterhaltung der eigenen Immobilien kann in umsatzschwachen Zeiten erfolgen und langfristig das Bauunternehmen stützen.Bei einer Bevorzugung der Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Bauunternehmens, wäre das Wohnungsunternehmen in kurzem Zeitraum schuldenfrei mit einem soliden Immobilienvermögen.Die Einnahmen stellen langfristig eine optimale persönliche Sicherheit und Altersvorsorge dar.Bei einer strikten, rechtlichen Trennung der Gesellschaften, nimmt die Wohnungsbaugesellschaft nicht am Risiko der Baugesellschaft teil.Wer mehr wissen will, melde sich einfach ! roemhildklaus@web.de bearbeitet 19. Juli 2011 von Roemer100 Zitieren
Roemer100 0 Geschrieben 19. Juli 2011 Autor Geschrieben 19. Juli 2011 Hallo, ich möchte auf Grund von eingegangen Mails die Situation eines Ehepaars schildern, dass ein kleines Haus besitzt, Mitte 50 Jahre alt ist und keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr hat. Die Prognose ist auch für die Rentnerzeit eine Hilfebedürftigkeit mit Anspruch auf Wohngeld.Was bedeutet für dieses Ehepaar das eigene Haus ? Sie bekommen keine Unterstützung wie bei Mieter ( Miete bis 5€ pro qm, Nebenkosten in voller Höhe und die Heizkosten in voller Höhe). Sie bekommen nur die Heizkosten und einen kleinen Teil der Nebenkosten. Damit müssen sie ihr Haus aus Hartz IV erhalten und alle bisherigen Reserven aufbrauchen. Damit verfällt das Haus langfristig.Wenn sie sich zum Verkauf entscheiden, verbleibt ihnen vom Kaufpreis nur der Schonbetrag in Höhe von 150€ pro Lebensjahr. Nehmen wir an, beide wären 55 Jahre, dann wäre der Schonbetrag 110 x 150 €. Somit verbleiben dem Paar nur 16.500 € vom Verkaufspreis. Den Rest müssen sie zum Leben einsetzen. Hartz IV wird ausgesetzt bis der Betrag verbraucht ist. Das Paar zieht um und setzt mindestens 3.000 bis 5.000 € für den Umzug ein und muss Abschied vom geliebten Haus nehmen.Wer könnte diesem Paar helfen ?Ein Bauunternehmer hilft !Er gründet für seine Frau eine Wohnungsbaugesellschaft und erwirbt das Haus für 15.000 €. Die bisherigen Eigentümer können langfristig Mieter bleiben.Für die bisherigen Eigentümer ein Glücksfall, sie können in " ihrem Haus" bleiben, alle zukünftigen Kosten des Wohnens werden durch das Jobcenter übernommen und sie haben 15.000 € einserne Geldreserve.Mit den Mieter wird vereinbart, das eine Sanierung erst nach 5 Jahren schrittweise möglich ist.Damit entsteht folgende Ertragssituation:Miete 5 € pro qm x 70 qm = 350 € im Monat und 4.200 € im Jahr.Einnahmen in 5 Jahren = 21.000 €abzüglich Kaufnebenkosten von 6,5% = - 975 €abzüglich Ertragssteuern von ca. - 4.000 € ergibt dies eine vollständige Refinanzierung des eingesetzten Kapitals von 15.000 € plus 1000 € Zinsen.In den Folgejahren ist das Haus schuldenfrei mit einer Ertragskraft von 4.200 € pro Jahr. Der Vermögens- bzw. Ertragswert des Hauses beträgt mindestens 35 T€. Bereits mit dem Kauf ist ein fiktiver Gewinn von 20 T€ eingetreten.Gelingt es, jedes Jahr zwei, solche Objekte zu akquirieren, entsteht eine kerngesunde Wohnungsgesellschaft mit einem sehr guten Vermögen und guten Erträgen.Zufriedene Mieter, die die Häuser pflegen, runden das Bild ab.Es klingt etwas makaber, einem Hartz VI - Ehepaar das Haus unter Wert abzukaufen. Glauben sie mir, sie machen dieses Paar glücklich. Zitieren
SirDigger 2.261 Geschrieben 20. Juli 2011 Geschrieben 20. Juli 2011 Hallo Klaus, wenn du Jurist bist wie du angibst, wie schaut das im Sozialgesetzbuch Stichwort "Verkauf unter Wert" aus? Nicht das man als Bauunternehmer dann aufeinmal das Sozialamt vor der Tür stehen hat... Zitieren
Roemer100 0 Geschrieben 20. Juli 2011 Autor Geschrieben 20. Juli 2011 Hallo Sir Digger,sicher hast Du in bestimmten Umfang recht. Aber jedes Haus ist anders. Der Ertragswert spielt meist keine Rolle. Wenn man Probleme hätte, könnte man ein Wohnrecht mit Mietpflicht aufnehmen, welches den Wert des Hauses stark reduziert. Man muss sowieso jeden Kauf gesondert betrachten.Beispiel: Wert des Hauses 35.000 € Wertminderung durch Wohnrecht 20.000 €verbleibender Kaufpreis: 15.000 €.Das Wohnrecht hat jedoch keinen Einfluß auf die Verpflichtung der Miet- und Nebenkostenzahlung.Jeder Fall ist nun mal anders. Da wo es nicht geht, macht man es nicht.Klaus Zitieren
Funke 191 Geschrieben 20. Juli 2011 Geschrieben 20. Juli 2011 (bearbeitet) wert vom haus 35 000 € da kann ja net mehr viel verfallen 55 jahre -lebenserwartung bei 75 also 20 jahre wohnrecht das der hatz empfänger da net den kurzen macht braucht es ja nen ordentlich ausgearbeiteten vertrag posting 1 erster satz:Profitables Geschäftsmodell einer besonderen Wohnungsbaugesellschaft als sichere Altersvorsorge für den Bauunternehmer bearbeitet 20. Juli 2011 von Funke Zitieren
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