HardyS 4 Geschrieben 21. Oktober 2008 Share Geschrieben 21. Oktober 2008 (bearbeitet) .....soweit ich weiß darf man den l führerschein, wenn die eltern oder verwandschaft einen landwirtschaftlichen betrieb haben, mit 15 mit sondergenemigung sogar schon mit 14 jahren machen! kann mir das jemand bestätigen, da ich in 2 monaten 15 werde, und den l führerschein gerne machen würde.Der § 74 FeV ... (2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertretersvoraus.Ich habe zwar noch nicht gehört, dass jemand mit einem Alter von 14 / 15 Jahre die Klasse L macht, aber theoretisch möglich. Einfach bei der Führerscheinstelle nachfragen, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen. Denn diese wird auch die Ausnahmegenehmigung ausstellen.@ harti: geb mal Bescheid, was daraus wurde. Interessiert mich auch. bearbeitet 21. Oktober 2008 von HardyS Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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