SirDigger 2.267 Geschrieben 27. April 2011 Geschrieben 27. April 2011 Tag die Damen und Herren, Ich melde mich auch mal wieder aus der Versenkung, Und hab da ein kleines Problem.... Kurzzusammenstellung Wir haben als Subunternehmer für einen Kläranlagenhersteller ein kleines Technikgebäude erstellt, (Hochlochziegel Mauerwerk 24cm, Filigrandecke 18cm) bei der ganzen Sache ist uns leider nicht gesagt worden, da das betreffende Gebäude wärmegedämmt sein sollte. Aufgefallen ist des ganze dann bei der Abnahme. Der einfachste Weg "Außendämmung" ist leider aufgrund mangelnder Dachüberstände nicht mehr wirtschaftlich durchführbar, jetzt soll es eine Innendämmung werden. Uns ist schon klar das die Innendämmung nicht das Optimum in Sachen Bauphsyik darstellt, aber da es sich um einen Technikraum mit Rechen, ein Klo und einen kleinen Lagerraum handelt, ist das nicht so ausschlaggebend. Gedämmt werden sollen die Wände und die Decke, Platz für einen Aufbau bis 10cm Stärke ist genug vorhanden. -Anforderungen robust, und vor allem feuchtigleitsresistent. Wer hat eine Idee was an da so verbauen könnte? Helft mal einem der sich normalerweise mit Rohrleitungsbau beschäftigt. Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 27. April 2011 Geschrieben 27. April 2011 (bearbeitet) Tja, dumm gelaufen....Noch etwas Information vorweg: Die Frage wäre, ist das Gebäude beheizt? Wenn ja, dann gelten die Anforderungen der EnEV 2009 für Nichtwohngebäude. Hier wären Lastfälle nach Heiztemperaturen < 19° C und ≥ 19° C zu unterscheiden. In Anlage 2, Tabelle 2 (bzw. Tab. 1, Zeile 1.1) zur EnEV sind die zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten für Wand- und Deckenbauteile dieser Gebäude definiert. In der Praxis kommen die dargestellten Lastfälle bei Nichtwohngebäuden in ein und demselben Bauwerk durchaus vor. Interessant wirds wenn der Bauherr untersucht ob ein Panungs- oder Ausführungsfehler vorliegt und Schadensersatzansprüche geltend macht, falls der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes bzw. die mittleren U-Werte der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsfläche sich nun nicht mehr so begrenzen lassen wie ursprünglich berechnet bzw. in der EnEV gefordert. Das Aufbringen eine Vorsatzschale mit Knauf InTherm Verbundplatten und integrierter Dampfbremse wäre hier wohl eine geignete Maßnahme. Ob die U-Werte nach EnEV erreicht werden müsste dann nochmals nachgewiesen werden. Falls nicht, wäre eine Ausnahme von der EnEV bei der zuständigen Bauaufsicht zu beantragten. Das Detailblatt "Trockenputz und Vorsatzschale" als Planungshilfe zum Download findest du hier (ganz unten).Wenn's Probleme gibt melde dich nochmal. bearbeitet 27. April 2011 von Form 8A Zitieren
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